Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsiebzigster Jahrgang. 1917. (78)

10 1917 
Allen denen, die durch ihre Gaben zu der Spende beigetragen haben, sprechen 
Wir wiederholt Unseren Fürstlichen Dank aus und hoffen, daß die hochherzigen 
Gaben dem unter den Drangsalen des Weltkrieges heranwachsenden Geschlechte zu 
reichem Segen werden mögen. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 19. Jannar 1917. 
Günther. Anna Luise. 
(L. S) 
Frhr. v. d. Recke. 
VII. Verfassung 
der „Landes-Ehejubiläumsstiftung 1916 für die Kriegskinder 
des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt“ in Rudolstadt. 
Wir Günther 
und 
Wir Anna fuise, 
von Gottes Gnaden Fürst und Fürstin zu Schwarzburg-Rudolstadt 
und Sondershausen 
haben Uns bewogen gefunden, der von Uns unter dem 19. Jannar 1917 mit 
dem Namen 
„Landes-Ehejubiläumsstiftung 1916 
für die Krlegskinder des Fürstentums 
Schwarzburg-Rudolstadt“ 
zur Erinnerung an den Tag Unserer silbernen Hochzeit errichteten Stiftung die 
folgende 
Verfassung 
zu geben: 
*W 1. 
Die Stiftung hat den Zweck, den unter den schädigenden Einwirkungen des 
gegenwärtigen Krieges aufwachsenden Kindern des Fürstentums Schwarzburg-Rudol=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.