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b) Fũr Arzneimittel, die in der Anlage A, aber nicht in der Deutschen Arznei-
taxe verzeichnet sind, gelten als Höchstpreise die Preise der vom Deutschen
Apothekerverein herausgegebenen Ergänzungstaxe mil einem Abschlag von
fünfundzwanzig v.
) Für andere Arzneinitgel gelten als Höchstpreise die Preise der Hartmannschen
Handverkaufsliste oder, wenn diese nicht mehr erscheinen sollte, die orts-
üblichen Preise.
2. Für Spezialitäten werden die Preise der vom Deutschen Apothekerverein
ansgestellten Spezialitätenliste berechnet.
3. Der Mindestpreis für ein abzugebendes Handverkaufsmittel ohne Gefäß
beträgt 10 Pfg.
4. Werden Kassenpackungen fabrikmäßig hergestellt, so sind stets diese abzugeben.
5. Ist die Menge des Arzneistoffes in der Verordnung nicht angegeben, so“
ist die in der Arzneitaxe angegebene kleinste zweckentsprechende Menge zu verab-
folgen. Bei Verordnungen nach Geld ist die abgegebene Menge auf der Verordnung
zu vermerken.
6. Soweit in der Arzneitaxe keine besonderen Preise festgesetzt sind, kosten bei
den Mitteln, die ohne Gefäße abgegeben werden, 50 8 das viereinhalbfache des
10 Preises.
7. Ist für Handverkaufsmittel keine Gebrauchsanweisung oder sind nur die
Bezeichnungen vorgeschrieben: „Kußerlich“, „Nur verdünnt verwenden“, „Vorsicht“,
„Gift“, „Feuergefährlich", „Vor dem Gebrauch umzuschütteln“, „Augenwasser“.
„Zum Gurgeln“, „Zum Einreiben“ oder ähnliche, so sind die Arzueistoffe in der
im Handverkauf üblichen Weise ohne besondere Berechnung zu kennzeichnen.
8. Wenn über die Bezeichnung von Art und Menge hinans vom Arzte eine
schriftliche Gebrauchsanweisung vorgeschrieben ist, sind dafür 10 Pfg. zu berechnen.
Bei wiederholter Abgabe in zurückgebrachten Gefäßen ist die Gebrauchsan-
weisung nötigenfalls durch eine neue zu ersetzen und wiederum mit 10 Pfg. zu
berechnen.
9. Von den Handverkanfsmitleln werden die trockenen in Papierbenteln, die
mit einem 1 bezeichneten in Pappschachteln, Salben in Kruken oder Schachteln
abgegeben.
Werden verwendbare reine Gefässe zur Aufnahme der Handverkaufsmittel zu-
rückgebracht, so sind sie ohne Berechuung zu benutzen.