Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsiebzigster Jahrgang. 1917. (78)

1917 20 
Anuderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1907. 
Vom 23. Juni 1917. 
Die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 wird wie folgt geändert. 
1. Iu § 7 „Gebühren für gewöhnliche Telegramme"“ ist als lehter Abs. ein- 
zuschalten: 
V Ein bei der Berechnung der Telegrammgebühr sich ergebender, durch 5 
nicht teilbarer Pfennigbetrag wird bis zu einem solchen aufwärts ab- 
gerundet. 
2. Im §& 10 fällt der Abs. in (Abrundung der Gebühr für die Vergleichung 
auf volle Pfennige) weg. 
Vorslehende Aunderungen treten am 1. Juli 1917 in Kraft. 
Berlin, den 23. Juni 1917. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
ractke. 
LNXVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 10. Juli 1917, 
betreffend eine Anderung der Postordnung vom 20. März 1900. 
Die nachstehende Anderung der Postordnung vom 20. März 1900 (Ges.-S. 
S. 197) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Rudolstadt, den 10. Juli 1917. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
hhr. v. d. Recke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.