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b) Im heutigen Kriege ist längere Zeit im Osten und heute
noch im Elsaß der Fall eingetreten, daß ein Teil des Inlandes
zum sogenannten Operationsgebiet gehört, in dem mobile Truppen
unter einem Armeeoberkommando stehen, dessen militärischer
Befehlsbereich mehrere Armeekorps umfaßt. Dieses Operations-
gebiet eines Armeeoberkommandos kann die Bezirke mehrerer
Friedensarmeekorps umfassen, wie es eine Zeitlang beim Ober-
befehlshaber Ost zutraf. Oder es kann sich lediglich auf den Bezirk
eines Friedensarmeekorps oder einen Teil desselben erstrecken.
In diesen Fällen entsteht die von Preiser a. a. O. eingehend
erörterte Frage, ob neben dem stellvertretenden Kommandierenden
General des Friedensarmeekorps auch der Armeeführer, also
z. B. der Oberbefehlshaber Ost, Inhaber der vollziehenden
Gewalt ist, oder ob der erstere den letzteren ausschließt oder um-
gekehrt, ferner, wie es in diesen Fällen mit den Kommandierenden
Generalen der mobilen Armeekorps steht, die im Bezirk des
Friedensarmeekorps ihren Standort haben. Das Gesetz gibt
natürlich über diese Fragen keinen Aufschluß. Es hat an unsere
Millionenheere, an Heeresgruppen, Armeen und Armee-
abteilungen nicht gedacht. Preiser löst die Frage unter Berufung
auf eine Außerung des Kommissionsberichterstatters (Sten. Ber.
der ersten Kammer 1850/51 Bd. 1 S. 167), daß auch der in
Kriegsfällen in einem Korpsbezirk vorübergehend komman-
dierende General unter die Kommandierenden Generale des
51 zurechnen ist. Er ist daher der Ansicht, daß Inhaber der voll-
ziehenden Gewalt in einem solchen Falle jeder Kommandierende
General sei, der die Kommandogewalt eines solchen innerhalb
eines bestimmten heimischen Korpsbezirkes hat. Die örtlichen
Grenzen der Befugnisse mehrerer Kommandierenden Generale
in einem Armeekorpsbezirk decken sich nach ihm mit den Stand-
orten ihrer Truppen. Daneben will er auch den stellvertretenden
Kommandierenden General des Friedensarmeekorps als Inhaber
der vollziehenden Gewalt betrachten, „dessen theoretischer Be-
fehlsbereich praktisch jedoch seine Grenzen im eigentlichen
Operationsgebiet findet, wo nur die Führer der Feldtruppen