Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. 6 — 
88 VI Feststellung der Abstammung und Aenderung der Standesrechte in anderen Fällen. 
148 Anerkennung der Mutterschaft. 
119 Feststellung der Abstammung durch Urtheil. 
150 Annahme an Kindesstatt. 
VII. Dem Standesbeamten obliegende Mittheilungen. 
151 Anzeige ans Vormundschaftsgericht. 
152 Geburtsliste der Schulpflichtigen. 
153 Geburtsliste der Militärpflichtigen. 
Dritter Abschnitt. 
Namensänderungen. 
154 Nothwendigkeit der Wahrung. 
155 Namen der geschiedenen Frau. 
156 Namensänderung durch den Ehemann der unehelichen Mutter. 
157 Namensänderung durch den Staat. 
158 Zuständigkeit zur staatlichen Bewilligung der Namensänderung. 
159 Beischreibung in älteren Nebenregistern. 
Vierter Abschnitt. 
Erfordernisse der Eheschließung für Deutsche. 
160 Prüfungspflicht des Standesbeamten. 
161 Uebersicht der Ehehindernisse. 
162 Geschäftsunfähigkeit. 
163 Eheunmündigkeit. 
164 Befreiung von der Eheunmündigkeit. 
165 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. 
166 Gesetzliche Vertreter ehelicher minderjähriger Kinder. 
167 Gesetzliche Vertreter angenommener minderjähriger Kinder. 
168 Gesetzliche Vertreter unehelicher minderjähriger Kinder. 
169 Gesetzliche Vertreter in anderen Fällen. 
170 Vertretung durch Pfleger. 
171 Ersetzung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters durch das Vormundschaftsgericht. 
172 Elterliche Einwilligung. 
173 Einwilligung des Vaters oder der Mutter ehelicher Kinder. 
174 Einwilligung des Vaters oder der Mutter legitimirter Kinder.
	        
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