Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. 8 
88 
208 Eheerforderniß für eine frühere Deutsche. 
209 Eheerfordernisse für Heimathlose. 
210 Ausschluß ausländischen Rechts. 
II. Erforderniß des öffeutlichen Rechts. 
211 Trauerlaubniß. 
212 Entbehrlichkeit der Trauerlaubniß. 
213 Heimathlose. 
214 Befreiung. 
Sechster Abschnitt. 
Form und Beurkundung der Eheschließung im Inlande. 
1. Zuständigkeit des Standesbeamten für die Eheschließung. 
215 Bürgerliche Eheschließung. 
216 Zuständigkeit. 
217 Wohnsitz im Allgemeinen. 
218 Wohnsitz der Militärpersonen. 
219 Wohnsitz der Kinder. 
220 Gewöhnlicher Aufenthalt. 
221 Mangel eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inlande. 
222 Wechsel des Wohrsitzes. 
223 Zuständigkeit für Eheschließungen von Militärpersonen. 
224, 225 Ermächtigter Standesbeamter. 
II. Aufgebot. 
226 Nothwendigkeit des Aufgebots. 
227 Entbehrlichkeit des Aufgebots. 
228 Zuständigkeit für das Aufgebot. 
229 Gesuch um Aufgebot. 
230 Anbringung des Gesuchs 
231 Inhalt des Gesuchs. 
232, 233 Nachweis der Eheerfordernisse. 
234 Beglaubigung öffentlicher Urkunden. 
235 Erlassung der Nachweise und dergleichen. 
236 Eidesstattliche Versicherung nicht hinreichend festgestellter Thatsachen. 
237 Verweigerung des Aufgebots. 
238 Anordnung des Aufgebots. 
239 Inhalt des Aufgebots.
	        
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