Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. — 10 
Biebenter Abschnitt. 
g Eheschließung im Auslande. 
273 Ehehindernisse. 
274 Form der Eheschließung. 
275 Aufgebot durch den badischen Standesbeamten. 
276 Bekanntmachung eines ausländischen Aufgebots in Baden. 
277 Vollzug der Bekanntmachung des ausländischen Aufgebots. 
278 Cheschließung badischer Staatsangehöriger in Ungarn. 
Achter Abschnitt. 
Ehenichtigkeit, Ehescheidung und dergleichen. 
279 Vermerkung der Ehescheidung und dergleichen im Heirathsregister. 
280 Urtheilsübersendung durch die Staatsanwaltschaft. 
281 Bedeutung der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft; Wiederherstellung derselben. 
282 Todeserklärung. 
283 Ausländische Scheidungsurtheile. 
Neunter Abschnitt. 
Sterbfälle. 
I. Zuständigkeit des Standesbeamten. 
284 Regel. 
285 Zuständigkeit bei Sterbfällen auf dem Bodensee. 
286 Sterbfälle auf See. 
287 Sterbfälle von Militärpersonen auf den in Dienst gestellten Kaiserlichen Schiffen. 
288 Sterbfälle von Militärpersonen nach Mobilmachung. 
— 
II. Anzcige der Sterbfälle an den Standesbeamten. 
289 Frist. 
290 Anzeigepflicht. 
291 Berechtigung zur Anzeige. 
292 Anhaltung des in erster Reihe Verpflichteten. 
293 Art der Anzeige und Prüfungspflicht des Standesbeamten. 
294 Schriftliche Anzeige bei Tod in öffentlicher Anstalt. 
295 Anzeige nach amtlicher Ermittelung. 
296 Gewaltsame Todesfälle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.