Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

— 11 — Beilage zu Nr. VI. 
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297 Zuständigkeit zur Anzeige nach gewaltsamem Tod. 
298 Inhalt der Anzeige nach gewaltsamem Tod 
299 Gewaltsamer Tod von Militärpersonen. 
300 Anzeigen über Todesfälle beim Heere nach Mobilmachung 
III. Eintragung der Sterbfälle. 
301 Inhalt der Todesbeurkundung im Allgemeinen. 
302 Inhalt in besonderen Fällen. 
303 Vollständigkeit. 
304 Todtgeburten und dergleichen. 
305 Eintragung nach der Bestattung. 
IV. Gesundheitspolizciliche Vorschriften. 
306 Anzeige an den Leichenschauer. 
307 Verpflichtung zur Anzeige an den Leichenschauer. 
308 Sterbschein. 
309 Erlaubnißschein und Leichenschauschein. 
310 Verfahren beim Tod von Militärpersonen. 
311 Verfahren bei gewaltsamem Tod. 
312 Vorlage der Sterb= und Leichenschauscheine an den Bezirksarzt. 
V. Dem Standesbeamten obliegende Mittheilungen. 
313 Anzeige an das Vormundschaftsgericht. 
314 Vorlage beim Tod eines Ausländers. 
315 Sterblisten. 
316 Zusammenstellung der Gestorbenen. 
Zehnter Abschnitt. 
Berichtigung der Standesbücher. 
317 Begriff der Berichtigung. 
318 Erforderniß gerichtlicher Anordnung. 
319 Bericht des Standesbeamten aus Amtsgericht. 
320 Wahrnehmung von Mängeln durch das Amtsgericht. 
321 Verfahren des Amtsgerichts. 
322 Beschwerde. 
323 Vollzug der Berichtigung. 
324 Berichtigung älterer Bücher.
	        
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