Beilage zu Nr. VI.
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Hat ein Theil eheliche oder diesen
I Kinder? Bejahen-
den Falls liegt das hinsichtlich
der Verwaltung des Vermögens
dieser Kinder etwa erforderliche
engniß vor?
rtr
W 193.
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l. Des Bräntigams.
. Der Braut.
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12. Liegt, wenn ein Theil schon
früher verheirathet war, der Fall
einer fortgesetzten allgemeinen
oder Fahenißgütergemeinschaft
vor? Bejahenden Falls ist das
hinsichtlich der Auseinander-
setzung etwa erforderliche Zeug-
Fst vorhanden?
Bellage
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1 3 Ist der Bräutigam Militärperson
D
oder gehört er der Gendarmerie
an, oder ist einer der Verlobten
ein Beamter oder Geistlicher,
welcher zur Eheschließung der
Erlaubniß der vorgesetzten Be-
hörde bedarf? Bejahenden Falls
ist die erforderliche Erlaubniß
zur Eheschließung ertheilt?
Ws 8 195 bis 200.
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14. Ist der Bräutigam Bayer und
in den bayerischen Landestheilen
rechts des Rheines heimath-
berechtigt? Bejahenden Falls
liegt das erforderliche Verehe-
lichungszeuguß vor?
DW
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15. 9 einer der Verlobten Aus-
länder? Bejahenden all sind
die nach dem bürgerlichen Rechte
des Heimathstaates zur Ein-
gehung einer gültigen Ehe vor-
geschriebenen Erfordernisse nach-
gewiesen?
DW S 202 bis 210.
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— ———. .
16. Ist der Bräutigam Ausländer?
Bejahenden Falls liegt das
etwa erforderliche Zeugniß der
Obrigkeit der Heimath vor, daß
es einer besonderen staatlichen
Erlaubniß zur Eheschließung nicht
bedarf, oder daß er die Erlaub-
niß zur Eheschließung erhalten
zun, oder ist Befreiung von der
eibringung dieses Zeugnisses
ertheilt?
DW § 211 bis 214.
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Unterschriften der Verlobten: