Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. 
— 122 — 
  
Hat ein Theil eheliche oder diesen 
I Kinder? Bejahen- 
den Falls liegt das hinsichtlich 
der Verwaltung des Vermögens 
dieser Kinder etwa erforderliche 
engniß vor? 
rtr 
W 193. 
Beilage 
l. Des Bräntigams. 
. Der Braut. 
Beilage 
  
12. Liegt, wenn ein Theil schon 
früher verheirathet war, der Fall 
einer fortgesetzten allgemeinen 
oder Fahenißgütergemeinschaft 
vor? Bejahenden Falls ist das 
hinsichtlich der Auseinander- 
setzung etwa erforderliche Zeug- 
Fst vorhanden? 
Bellage 
Beilage 
  
1 3 Ist der Bräutigam Militärperson 
D 
oder gehört er der Gendarmerie 
an, oder ist einer der Verlobten 
ein Beamter oder Geistlicher, 
welcher zur Eheschließung der 
Erlaubniß der vorgesetzten Be- 
hörde bedarf? Bejahenden Falls 
ist die erforderliche Erlaubniß 
zur Eheschließung ertheilt? 
Ws 8 195 bis 200. 
Beilage 
Beilage 
  
14. Ist der Bräutigam Bayer und 
in den bayerischen Landestheilen 
rechts des Rheines heimath- 
berechtigt? Bejahenden Falls 
liegt das erforderliche Verehe- 
lichungszeuguß vor? 
DW 
Beilage 
  
  
15. 9 einer der Verlobten Aus- 
länder? Bejahenden all sind 
die nach dem bürgerlichen Rechte 
des Heimathstaates zur Ein- 
gehung einer gültigen Ehe vor- 
geschriebenen Erfordernisse nach- 
gewiesen? 
DW S 202 bis 210. 
Beilage 
Beilage 
  
— ———. . 
16. Ist der Bräutigam Ausländer? 
Bejahenden Falls liegt das 
etwa erforderliche Zeugniß der 
Obrigkeit der Heimath vor, daß 
es einer besonderen staatlichen 
Erlaubniß zur Eheschließung nicht 
bedarf, oder daß er die Erlaub- 
niß zur Eheschließung erhalten 
zun, oder ist Befreiung von der 
eibringung dieses Zeugnisses 
ertheilt? 
DW § 211 bis 214. 
  
Beilage 
Unterschriften der Verlobten: 
  
 
	        
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