Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. 132 
Amtsgerichtsbezirk 
Standesamtsbezir! 
Notariat 
Sterbliste des Monats 190 
I1. In die Liste sind in gesonderten Abtheilungen einzutragen: 
I. die in dem betreffenden Monat in das Sierberegister des Standesamtsbezirks eingetragenen Sterbfalle:; 
II. die in dem betressenden Monat zur Kenntniß des Standesbeamten gekommenen, nicht eingetragenen Sterbfalle, 
welche Angehörige des Standesamebezirks im Auslande betroffen haben. 
2. In Spalte 1 ist die Ordnungszahl des Sterberegisters Sl bezw. der Registerbeilage, welche die Sterbfallsnachricht enthäll 
(RB), zu nennen. 
3. Für jeden Eimrag sind wenigstens 3 Zeilen vorzusehen. 
  
  
  
  
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In das Sterberegister des Standesamtsbezirks eingetragene Sterbfälle. 
  
  
  
  
  
Formular 17 
zu StBDW & 315.
	        
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