Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

IX. 109 
IV. Diener und Dienste. 
Hierher gehört alles auf die dienstlichen Verhältnisse der Beamten und der sonst beim 
Gericht beschäftigten Personen Bezügliche, so die Akten über: 
das Beamtengesetz sammt Ergänzungen, Nachträgen und Vollzugsbestimmungen; 
Gehaltsordnung sammt Tarif und Vollzugsbestimmungen; 
Pflichten der Beamten; 
Entfernung vom Amte, Urlanb der Richter und Notare: 
Dienstpolizei; 
Aufnahme in den staatlichen Dienst; 
Erstattung von Gutachten durch Beamte, Einvernahme von Beamten als Zeugen und Sach— 
verständige, Vorladung von Beamten anderer Dienstzweige; 
Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in der Justiz und inneren Verwaltung; 
Beschäftigung der Rechtspraktikanten und Referendäre; 
Dienstvorschriften für die Gerichtsschreibereien; 
Besetzung der Gerichtsschreibereien; 
Geschäftsabtheilung unter den Gerichtsschreibereibeamten 
Prüfung derselben; 
Führung der Listen über die Gerichtsschreibereibeamten; 
Dienstvorschriften für Gerichtsvollzieher: 
Besetzung der Gerichtsvollzieherstellen beim Amtsgericht: 
Vertheilung der Geschäfte unter die Gerichtsvollzieher: 
Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher; 
Nachweisung über das Diensteinkommen derselben; 
Errichtung von Pfandlokalen; 
Ablieferung der Akten der Gerichtsvollzieher; 
Besetzung der Gerichtsdiener= und Gefangenwärterstellen beim Amtsgericht; 
Führung der Listen über dieselben; 
Besetzung von Stellen mit Militäranwärtern; 
Rangverhältuisse der Beamten; 
Vorschriften, betreffend die Umzugskosten und die Bezüge für auswärtige Dienstgeschäfte 
(Diätenreglement); 
die Dienstakten (Personalakten) sämmtlicher Beamten des Amtsgerichts, sowic der ohne Beamten- 
eigenschaft bei demselben beschäftigten Personen. 
V. Freiwilkige Gerichtsbarkeit. 
Hierher gehören insbesondere die Akten über: 
das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; 
das Rechtspolizeigesetz:
	        
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