112 IX.
VIII. Gewerbe-, Jagd-, Fischerei-, Jorst-, Berg- und Wasserrecht.
Hierher gehören die Akten über:
die Gewerbeordnung, Einführungs= und Vollzugsvorschriften hierzu, insoweit dieselben die Ge-
richte berühren;
Einrichtung, Besetzung und Geschäftskreis der Handelskammern;
Gesetze, betreffend die Ansübung der Jagd, der Fischerei nebst Vollzugsbestimmnagen:
Forstgesetz, Forststrafrecht und Forststrafverfahren;
Instruktion der Waldhüter;
Beeidigung des Waldschutzpersonals (Waldhüter, Hilfswaldhüter und Forstwarte);
Aufstellung und Beeidigung von Arbeitsaufsehern;
Beeidigung der Gendarmeriemannschaften gemäß § 13 des Gesetzes, das Forststrafrecht und
Forststrafverfahren betreffend;
Führung der Rückfallsregister;
das Berggesetz und seine Vollzugsbestimmungen;
Bergpolizei;
Wasserrecht und Vollzugsbestimmungen hierüber;
die Wasserpolizeiordnungen (Hafenpolizei= und Schifffahrtspolizeiordnungen).
IX. Kostenwesen.
Hierher gehören die Akten über:
Gerichtskostenwesen auf dem Gebiete der streitigen Gerichtsbarkeit;
Kostenwesen auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
Gerichtskostenordnung;
Gebühren in Verwaltungs= und verwaltungsgerichtlichen Sachen;
Konstatirgebühren der Kostenbeamten;
Gebührenordnung für Rechtsanwälte;
Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige;
Behandlung und Anweisung der Gebühren für Vertrauensmänner, Schöffen und Geschworene;
Bezug von Schreibgebühren durch Gerichtsschreibereibeamte;
Prüfung des Kostenwesens bei dem Amtsgerichte;
Führung und Vorlage des Verzeichnisses der beendeten Strafsachen;
Amtskassenrechnungswesen und Abhör der Amtskassenrechnungen.
X. Medizinalwesen.
Hierher gehören die Akten über:
Dienstverhältnisse der Staatsärzte;
Dienstweisung für Gerichtsärzte;
Gebühren derselben;