XII.
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Tarif der Vorspannvergütungssätze.
Die Vergütung für Vorspann (8 3, § 9 Nr. 1 des Naturalleistungsgesetzes, Reichs-
gesetzblatt 1898 Seite 361) erfolgt tageweise zu nachstehenden Sätzen und nach Maßgabe der
beiliegenden Klasseneintheilung der Lieferungsverbände.
s.
zot-
Vergütungssätze für Es alltn also
... . . auf Wagen und
Klasse. ein mit einem Pferde ein mit zwei Pferden Führer (Spalte 2
... . lbespanntes Fuhrwerk.
bespanntes Fuhrwerk jedes weitere Pferd. mit Föhrer (Spalten abzüglich Spalte 3)
mit Führer. 2 und 3 zusammen)
%. 8 t. 9 lt. .
J. 10 6 1c6 4
II. 9 5 14 4
III. 8 50 12 0 3 50
IV. 7 3 50 10 50 50
l
Der in Spalte 5 aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur Hälfte für
den Führer gerechnet.
Die Vergutung für eine Bespannung mit Ochsen oder mit Kühen erfolgt in der Weise,
daß für Wagen und Führer der Satz in Spalte 5 und für jeden Ochsen zwei Drittel, für jede
Kuh die Hälfte des Satzes in Spalte 3 vergütet wird. Dabei werden die Beträge- auf volle
fünf Pfennig nach oben abgerundet.
Bemerkung. Bei Feststellung der Vergütung wird der Tag von Mitternacht zu Mitternacht
gerechnet mit der Maßgabe, daß bei einer Leistung von mehr als zwölf Stunden innerhalb desselben
Tages ein Zuschuß in der Höhe der Hälfte des Tagessatzes gewährt wird. Wird der Vorspann nur
einen halben Tag sechs Stunden oder darunter in Anspruch genommen, so ist die Hälfte des
Tagessatzes zahlbar (§ 9 Nr. 1 Absatz 3 des Naturalleistungsgesetzes!..
Klageneintheilung der LTieferungsverbände.
Baden.
Amtsbezirke. Klasse.
Mannheii J.
Baden, Heidelberg, Karlsruhe .. ..ll.
Achern, Adelsheim, Bretten, Bruchsal, Buchen, Bühl, Durlach, Eberbach, Eppingen,
Ettlingen, Freiburg, Kehl, Lahr, Lörrach, Mosbach, Müllheim, Neustadt, Oberkirch,
Offenburg, Pforzheim, Rastatt, Säckingen, St. Blasien, Schopfheim, Schwetzingen,
Sinsheim, Tauberbischofsheim, Triberg, Ueberlingen, Waldshut, Weinheim, Wertheim,
Wiesloch, Wolfah IIII.
Die übrigen Lieferungsverbände IV.