Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

XIII. 281 
durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen 
aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist. 
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie 
militärischerseits festgestellt werden muß.“ 
Die bisherige Anmerkung 4 wird Anmerkung 5. 
Muster 7. 
Hinter Spalte 8 „Größe Brustumfang“ wird eine Spalte 9 „Gewicht — Sehschärfe“ 
eingefügt. Die bisherigen Spalten 9 bis 14 erhalten die Bezeichnung 10 bis 15. 
Als Anmerkung 2 wird eingefügt: 
„2. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im § 5, 3Zc und der Heer- 
ordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbestimmungen 
durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen 
aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist. 
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie 
militärischerseits festgestellt werden muß.“ 
In der bisherigen Anmerkung 2, welche Nr. 3 erhält, wird für „12“: „13“, und in 
der bisherigen Anmerkung 3, welche Nr. 4 erhält, für „10“: „11“ und für „14“: „15“ gesetzt. 
Muster 10. 
Hinter der Spalte „Vierjährig-“ werden Spalten „Fünfjährig-“ und „Sechsjährig-“ ein- 
gefügt. 
Muster 15. 
In der letzten Klammer wird für „drei oder vier Jahre“: „drei, vier, bei der Marine 
auch fünf oder sechs Jahre“ gesetzt. 
Muster 16. 
Im ersten Absatze wird in der letzten Klammer für „drei= oder vier-“: „drei-, vier-, bei 
der Marine auch fünf= oder sechs-“ gesetzt. 
Muster 17a# zu § 89. 
Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger. 
Ich ertheile hierdurch meinem Sohne Mündel geboren 
am zu meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt 
als Einjährig= Freiwilliger und erkläre glechzeitig 
daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß 
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen 
werden sollen; 
daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit 
Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des 
— 
il. 
—
	        
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