XIII. 281
durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen
aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist.
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie
militärischerseits festgestellt werden muß.“
Die bisherige Anmerkung 4 wird Anmerkung 5.
Muster 7.
Hinter Spalte 8 „Größe Brustumfang“ wird eine Spalte 9 „Gewicht — Sehschärfe“
eingefügt. Die bisherigen Spalten 9 bis 14 erhalten die Bezeichnung 10 bis 15.
Als Anmerkung 2 wird eingefügt:
„2. Das Gewicht der Militärpflichtigen ist bei den im § 5, 3Zc und der Heer-
ordnung bezeichneten Mannschaften durch die Ersatzkommission, bei Umbestimmungen
durch die Ober-Ersatzkommission, sowie ferner in allen Fällen einzutragen, in denen
aus anderen Gründen eine Feststellung des Körpergewichts ausgeführt worden ist.
Eine Angabe über die Sehschärfe ist nur in den Fällen erforderlich, in denen sie
militärischerseits festgestellt werden muß.“
In der bisherigen Anmerkung 2, welche Nr. 3 erhält, wird für „12“: „13“, und in
der bisherigen Anmerkung 3, welche Nr. 4 erhält, für „10“: „11“ und für „14“: „15“ gesetzt.
Muster 10.
Hinter der Spalte „Vierjährig-“ werden Spalten „Fünfjährig-“ und „Sechsjährig-“ ein-
gefügt.
Muster 15.
In der letzten Klammer wird für „drei oder vier Jahre“: „drei, vier, bei der Marine
auch fünf oder sechs Jahre“ gesetzt.
Muster 16.
Im ersten Absatze wird in der letzten Klammer für „drei= oder vier-“: „drei-, vier-, bei
der Marine auch fünf= oder sechs-“ gesetzt.
Muster 17a# zu § 89.
Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger.
Ich ertheile hierdurch meinem Sohne Mündel geboren
am zu meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt
als Einjährig= Freiwilliger und erkläre glechzeitig
daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen
werden sollen;
daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit
Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des
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il.
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