282 XIII.
einjährigen Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung
bestritten werden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als
Selbstschuldner verbürge.
„den 19
Vorstehende Unterschrift de
und zugleich, daß der Bewerber d. Aussteller der obigen Erklärung nach en Ver-
mögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt.
, den 19
I. S.
Anmerkung. 1. Je nachdem die Erklärung unter a oder unter b abgegeben wird, ist
der Text unter D oder unter # zu durchstreichen.
2. Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so
hat dieser eine besondere Erklärung hierüber in folgender Form auszustellen:
Gegenüber den „geboren aum zzu
der sich zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich
mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung,
Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes. Soweit die Kosten
von der Militärverwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für
die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner.
#, den. 19
Vorstehende Unterschrift 2rc.
3. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder
notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts
an den Bewerber verpflichtet ist.
Muster 18.
Die Bemerkungen unter b erhalten folgende Fassung:
„b. der nach Muster 17a ertheilten Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der
Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit
Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber
getragen werden sollen. Statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen
Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der
bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung
bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als
Selbstschuldner verbürge.
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten sowie die Fähigkeit
des Bewerbers, des geseßlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten