Full text : Zu Bismarcks Gedächtnis.

Vier  Briefe  über  Bismarcks  socialpolit.  u.  volkswirtschaftl.  Bedeutung.  31

ein  Schachzug  gegen  die  städtischen  besitzenden  Klassen,  gegen  die
Millionäre;  es  war  die  folgerichtige  monarchische  Ergänzung  der  allgemeinen
  Schul-  und  Wehrpflicht.  Es  war  eine  Maßregel,  die  in
Preußen  schon  gegenüber  dem  einseitig  plutokratischen  Dreiklassenwahlrecht
  als  dessen  Korrektiv  angezeigt  war  und  heute  noch  —  trot  seiner
Schattenseiten  —  seine  Rechtfertigung  darin  hat,  daß  es  uns  bei  dem
Einfluß  der  besitzenden  Klassen  und  der  Neigung  der  Regierung,  mit
ihnen  zu  paktieren,  allein  vor  einer  einseitigen  Klassenherrschaft  der
Besitzenden  bewahrt.  In  jedem  Lande  hängt  ja  die  Rechtfertigung  eines
solchen  Wahlsystems  von  den  gesamten  politischen  Kräften  und  vorwaltenden
  Tendenzen  der  staatlichen  und  socialen  Entwickelung  ab;  es  fragt
sich,  ob  in  diese  hinein  das  allgemeine  Stimmrecht  als  richtige  Ergänzung
  oder  Korrektur  paßt  und  günstig  wirkt.  Jedenfalls  war  es  im
Jahre  1867  eine  Institution,  welche  nur  Sinn  und  Verstand  hatte,
wenn  man  beabsichtigte,  wie  es  Bismarck  that,  nicht  im  Interesse  des
großen  Kapitals  und  der  oberen  Zehntausend,  sondern  des  Volkes  und
der  Arbeiter  zu  regieren,  die  Staatsgewalt  und  die  Staatsmaschine  den
breitesten  Volksmassen  und  ihren  vitalen  Interessen  mehr  als  bisher
dienstbar  zu  machen.  »

Daß  Bismarck  solche  Absichten  damals  hatte,  zeigt  vor  allem  seine
denkwürdige  Korrespondenz  mit  dem  Handelsminister  Graf  Itzenplitz  aus
dem  Jahre  1871.  Darin  präzisiert  er  seinen  Standpunkt  dahin,  die
Regierung  müsse  „1.  denjenigen  Wünschen  der  arbeitenden  Klassen  —  das
Wort  in  dem  schiefen,  aber  gang  und  gäben  Sinne  verstanden  —,  welche
in  den  Wandelungen  der  Produktions-,  Verkehrs-  und  Preisverhältnisse
eine  Berechtigung  haben,  durch  die  Gesetzgebung  und  Verwaltung  entgegenkommen,
  soweit  es  mit  dem  allgemeinen  Staatsinterefse  verträglich
sei,  2.  die  staatsgefährliche  Agitation  durch  Verbots=  und  Strasgesetze
hemmen,  soweit  es  geschehen  könne,  ohne  ein  gesundes  öffentliches  Leben
zu  verkümmern“.  Die  Bureauweisheit  der  Itzenplitzschen  Räte  antwortete
  auf  diese  klassische  Präzisierung  einer  monarchischen  Socialreform,
in  Preußen  sei  alles,  was  möglich  sei,  bereits  geschehen;  wenn  man
Zweifel  an  dem  Bestehenden  zulasse,  leiste  man  der  socialistischen  Bewegung
  nur  bedenklichen  Vorschub.  Bismarck  replizierte  (17.  November
1871):  „Eine  Einmischung  der  bestehenden  Staaten  in  die  socialistische
Bewegung  ist  so  wenig  gleichbedeutend  mit  dem  Siege  der  socialistischen
Doktrin,  daß  mir  vielmehr  die  Aktion  der  gegenwärtig  herrschenden
Staatsgewalt  als  das  einzige  Mittel  erscheint,  der  socialistischen  Bewegung
  in  ihrer  gegenwärtigen  Verirrung  Halt  zu  gebieten  und  dieselbe
insbesondere  dadurch  in  heilsamere  Wege  zu  leiten,  daß  man  rrealisiert,