XXVII. 429
Muster 4 (zu § 25).
Praktikantenschein.
Dem Kandidaten der Medizin
aus wird hiermit bescheinigt, daß er nach vollständig bestandener ärztlicher
Vorprüfung im Halbjahr 1 vom ten. 1 „ bis zum
ten 1 an der Klinik (Poliklinik) (an dem
Kursus für in der Abtheilung des Krankenhauses) als Praktikant
regelmäßig Theil genommen") hat.
den ten 1
Klinik (Poliklinit)
· der
Der Direktor Krankenhauses
(Professor).
*, Bei den Praktikantenscheinen über den Besuch der geburtshülflichen Klinik ist noch hinzuzufügen: „und
Kreißende in Gegenwart des Lehrers oder Assistenzarztes felbständig enibunden“.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1901 66