Schweden und Norwegen. 509
14. April. (Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die Bestellung eines
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Militär-Attaché's bei der Gesandschaft in Berlin ab und unterdrücken
auch denjenigen bei der Gesandtschaft in Paris. Prinz Murat tritt
mit vierjährigem Urlaub in Frankreich in die schwedische Marine ein.
In der Verweigerung eines Militär-Attaché's für Berlin liegt keine Abneigung
gegen Deutschland. Das Sachverhältniß ist solgendes: Der schwedischnorwegische
Militär-Attaché in Paris hat bisher auf dem Budget des Departements
des Aeußern figurirt. Die Regierung wünschte dieß abzustellen, weil
das Budget des Aeußern bei den ihm karg zugetheilten Mitteln ohnehin stark
in Anspruch genommen ist, und jedenfalls nicht die Ausgaben für einen zweiten
neu anzustellenden Militär-Attaché würde tragen können; sie schlug daher dem
Reichstag vor, zwei Militär-Attaché's, einen für Paris und einen für Berlin,
auf das Budget des Kriegsdepartements aufzuführen. Die erste Kammer gieng
darauf ein, die zweite Kammer lehnte den Antrag ab, nicht etwa aus politischen
Gründen, sondern, wie es auch in der betreffenden Discussion ausdrücklich
hervorgehoben wurde, lediglich aus Sparsamkeitsrücksichten, die seit einigen
Jahren in dieser Kammer, wo die Bauernpartei die Mehrheit hat, oft bis
zum äußersten getrieben werden. In der dadurch nothwendig gewordenen gemeinsamen
Abstimmung siegt nun die Ansicht der Bauernpartei mit 189 (erste
Kammer 28, zweite 161) gegen 115 (erste Kammer 94, zweite 21) Stimmen,
und das Ergebniß ist, daß die Regierung keinen der beiden Militär-Attache's
auf dem Armeebudget durchbrachte.
„ (Schweden.) I. und II. Kammer: beschließen, daß der Staatsrath,
wie bisher, aus 10 Mitgliedern bestehen soll, von welchen ein
Mitglied vom König nach seiner Wahl zum ersten oder Staatsminister
erwählt wird, welche besondere Stellung bisher der Justizminister genoß;
die anderen Minister sollen, wie bisher, Staatsräthe genannt
werden, mit Ausnahme des Ministers des Aeußern, welcher rücksichtlich
des Verhältnisses zu den fremden Mächten Minister genannt werden
soll. Da hiedurch eine Veränderung des Grundgesetzes entstehen
muß, so wird der Vorschlag bis zu einem solgenden Reichstag ruhen.
(Schweden.) I. und II. Kammer: lehnen die beantragte Ausdehnung
des Wahlrechts für den Reichstag vorerst ab. –W4
„ (Norwegen.) Storthing: lehnt die beantragte Einführung des
allgemeinen Stimmrechts ab.
Mai. (Norwegen.) Storthing: beschließt mit Rücksicht auf die Verweigerung
der kgl. Sanction für seinen Beschluß vom 4. März mit
63 gegen 47 Stimmen eine Adresse an den König, in welcher dem
Staatsrathe ein formelles Mißtrauensvotum ertheilt wird. Die öffentliche
Meinung ist mit diesem Schritte nur theilweise einverstanden.
„ (Schweden.) Schluß des Reichstags. Die Thronrede wird verlesen,
indem der König bedauert, daß er durch Gesundheitsrücksichten
gehindert sei, an der Schließung des Reichstags persönlich Theil zu
nehmen.
(NXorwegen.) Schluß des Reichstags. Thronrede des Königs,
in welcher das gegen die Negierung beschlossene Mißtrauensvotum ganz
unerwähnt bleibt: