Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

Schweden  und  Norwegen.  509

14.  April.  (Schweden.)  I.  und  II.  Kammer:  lehnen  die  Bestellung  eines

15.

16.

20.

15.

16.

18.

Militär-Attaché's  bei  der  Gesandschaft  in  Berlin  ab  und  unterdrücken
auch  denjenigen  bei  der  Gesandtschaft  in  Paris.  Prinz  Murat  tritt
mit  vierjährigem  Urlaub  in  Frankreich  in  die  schwedische  Marine  ein.

In  der  Verweigerung  eines  Militär-Attaché's  für  Berlin  liegt  keine  Abneigung
  gegen  Deutschland.  Das  Sachverhältniß  ist  solgendes:  Der  schwedischnorwegische
  Militär-Attaché  in  Paris  hat  bisher  auf  dem  Budget  des  Departements
  des  Aeußern  figurirt.  Die  Regierung  wünschte  dieß  abzustellen,  weil
das  Budget  des  Aeußern  bei  den  ihm  karg  zugetheilten  Mitteln  ohnehin  stark
in  Anspruch  genommen  ist,  und  jedenfalls  nicht  die  Ausgaben  für  einen  zweiten
neu  anzustellenden  Militär-Attaché  würde  tragen  können;  sie  schlug  daher  dem
Reichstag  vor,  zwei  Militär-Attaché's,  einen  für  Paris  und  einen  für  Berlin,
auf  das  Budget  des  Kriegsdepartements  aufzuführen.  Die  erste  Kammer  gieng
darauf  ein,  die  zweite  Kammer  lehnte  den  Antrag  ab,  nicht  etwa  aus  politischen
  Gründen,  sondern,  wie  es  auch  in  der  betreffenden  Discussion  ausdrücklich
  hervorgehoben  wurde,  lediglich  aus  Sparsamkeitsrücksichten,  die  seit  einigen
Jahren  in  dieser  Kammer,  wo  die  Bauernpartei  die  Mehrheit  hat,  oft  bis
zum  äußersten  getrieben  werden.  In  der  dadurch  nothwendig  gewordenen  gemeinsamen
  Abstimmung  siegt  nun  die  Ansicht  der  Bauernpartei  mit  189  (erste
Kammer  28,  zweite  161)  gegen  115  (erste  Kammer  94,  zweite  21)  Stimmen,
und  das  Ergebniß  ist,  daß  die  Regierung  keinen  der  beiden  Militär-Attache's
auf  dem  Armeebudget  durchbrachte.

„  (Schweden.)  I.  und  II.  Kammer:  beschließen,  daß  der  Staatsrath,
  wie  bisher,  aus  10  Mitgliedern  bestehen  soll,  von  welchen  ein
Mitglied  vom  König  nach  seiner  Wahl  zum  ersten  oder  Staatsminister
erwählt  wird,  welche  besondere  Stellung  bisher  der  Justizminister  genoß;
  die  anderen  Minister  sollen,  wie  bisher,  Staatsräthe  genannt
werden,  mit  Ausnahme  des  Ministers  des  Aeußern,  welcher  rücksichtlich
  des  Verhältnisses  zu  den  fremden  Mächten  Minister  genannt  werden
  soll.  Da  hiedurch  eine  Veränderung  des  Grundgesetzes  entstehen
muß,  so  wird  der  Vorschlag  bis  zu  einem  solgenden  Reichstag  ruhen.
(Schweden.)  I.  und  II.  Kammer:  lehnen  die  beantragte  Ausdehnung
  des  Wahlrechts  für  den  Reichstag  vorerst  ab.  –W4

„  (Norwegen.)  Storthing:  lehnt  die  beantragte  Einführung  des
allgemeinen  Stimmrechts  ab.

 

Mai.  (Norwegen.)  Storthing:  beschließt  mit  Rücksicht  auf  die  Verweigerung

  der  kgl.  Sanction  für  seinen  Beschluß  vom  4.  März  mit
63  gegen  47  Stimmen  eine  Adresse  an  den  König,  in  welcher  dem
Staatsrathe  ein  formelles  Mißtrauensvotum  ertheilt  wird.  Die  öffentliche
  Meinung  ist  mit  diesem  Schritte  nur  theilweise  einverstanden.

„  (Schweden.)  Schluß  des  Reichstags.  Die  Thronrede  wird  verlesen,
  indem  der  König  bedauert,  daß  er  durch  Gesundheitsrücksichten
gehindert  sei,  an  der  Schließung  des  Reichstags  persönlich  Theil  zu
nehmen.

(NXorwegen.)  Schluß  des  Reichstags.  Thronrede  des  Königs,

in  welcher  das  gegen  die  Negierung  beschlossene  Mißtrauensvotum  ganz
unerwähnt  bleibt: