Amtsgerichtsbezirk. .. .. . . . . . ... Jahr
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Darstellung der gewerblichen Rechtsstreite.
Vollzugsanleitung.
In Spalte 2 ist die Zahl der Sachen zu nennen, welche bei Anfang des Jahres, auf welches die
Darstellung sich bezieht, beim Bürgermeister noch nicht erledigt waren. Hat der Bürgermeister Ent-
scheidung erlassen, so ist die Sache erledigt, auch wenn der Rechtsweg beschritten ist
In jeder Sache wird nur eine Erledigung und zwar, wenn mehrere Theile der Sache verschieden
erledigt wurden, die zuletzt zur Tabelle eingetragene gezählt. Die Summe der Spalten 10, 11 und
12 muß sich mit der Zahl der Spalte 4 decken.
In Spalte 14 ist die Zahl der Rechtswegbeschreitungen einzutragen, welche im Jahre, auf welches
die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden ist (vergleiche Formular 6 Vollzugs-
anleitung Ziffer 5). Früher bekannt gewordene Rechtswegbeschreitungen erscheinen in Spalte 13.
In Spalte 15 sind auch diejenigen Erledigungen zu zählen, welche zwar im Vorjahre erfolgt aber
erst im Jahre, auf welches die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden sind.
Die Summe der Spalten 17 bis 19 muß mit der in Spalte 15 eingetragenen Zahl übereinstimmen.
Formular 7 zur Verordnung vom 3. Mai 1902, betreffend die Statistik der gewerblichen Streitigkeiten, Gesetzes-
und Verordnungsblatt Seite 73 ff
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1902. 20