Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

Amtsgerichtsbezirk. .. .. . . . . . ... Jahr 
  
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Darstellung der gewerblichen Rechtsstreite. 
Vollzugsanleitung. 
In Spalte 2 ist die Zahl der Sachen zu nennen, welche bei Anfang des Jahres, auf welches die 
Darstellung sich bezieht, beim Bürgermeister noch nicht erledigt waren. Hat der Bürgermeister Ent- 
scheidung erlassen, so ist die Sache erledigt, auch wenn der Rechtsweg beschritten ist 
In jeder Sache wird nur eine Erledigung und zwar, wenn mehrere Theile der Sache verschieden 
erledigt wurden, die zuletzt zur Tabelle eingetragene gezählt. Die Summe der Spalten 10, 11 und 
12 muß sich mit der Zahl der Spalte 4 decken. 
In Spalte 14 ist die Zahl der Rechtswegbeschreitungen einzutragen, welche im Jahre, auf welches 
die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden ist (vergleiche Formular 6 Vollzugs- 
anleitung Ziffer 5). Früher bekannt gewordene Rechtswegbeschreitungen erscheinen in Spalte 13. 
In Spalte 15 sind auch diejenigen Erledigungen zu zählen, welche zwar im Vorjahre erfolgt aber 
erst im Jahre, auf welches die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden sind. 
Die Summe der Spalten 17 bis 19 muß mit der in Spalte 15 eingetragenen Zahl übereinstimmen. 
Formular 7 zur Verordnung vom 3. Mai 1902, betreffend die Statistik der gewerblichen Streitigkeiten, Gesetzes- 
und Verordnungsblatt Seite 73 ff 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1902. 20
	        
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