Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

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Außerdem können durch bezirks- oder ortspolizeiliche Vorschriften weitere Bestimmungen 
über den Verkehr mit Milch getroffen werden insbesondere über den Mindestgehalt an Fett 
beziehungsweise Trockensubstanz, sowie das spezifische Gewicht der Vollmilch und der Mager- 
milch, über die Gewinnung der sogenannten Kur- und Kindermilch, über die Ausdehnung der 
vorstehenden Vorschriften auf den Verkehr mit Ziegenmilch 2c. 
Karlsruhe, den 10. Mai 1902. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
Vdt. Hildebrandt. 
Verordnung. 
(Vom 15. Mai 1902.) 
Die Ergänzung der Brückenordnungen für die Schiffbrücken bei Maxau und Speyer betreffend. 
Im Einverständniß mit dem Großherzoglichen Ministerium des Großherzoglichen Hauses 
und der auswärtigen Angelegenheiten wird auf Grund einer Vereinbarung mit der Königlich 
bayerischen Regierung der Pfalz verordnet, was folgt: 
1. Dem § 7 der mit Verordnung des ehemaligen Handelsministeriums vom 25. Oktober 
1865 (Centralverordnungsblatt Nr. XXX Seite 186) erlassenen Brückenordnung für die 
Schiffbrücke bei Maxau wird als Absatz 2 folgende Bestimmung beigefügt: 
„Radfahrer haben bei den Landständern der Schiffbrücke abzusteigen und das Fahrrad 
über die Brücke zu schieben, sobald sich ein Zug auf der Brücke befindet oder im 
Anfahren nach der Brücke begriffen ist.“ 
2. Dem §# 7 der Verordnung des ehemaligen Handelsministeriums vom 30. Jannar 1874, 
die Erlassung einer Brückenordnung für die Eisenbahnschiffbrücke bei Speyer betreffend 
(Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XI Seite 117), wird als Absatz 3 folgende Bestimmung 
beigefügt: 
„Radfahrer haben bei den Landständern der Schiffbrücke abzusteigen und das Fahrrad 
über die Brücke zu schieben, sobald sich ein Zug auf der Brücke befindet oder im 
Anfahren nach der Brücke begriffen ist, und sobald die Brückenschranken wegen 
Annäherung eines Zuges geschlossen sind." 
Karlsruhe, den 15. Mai 1902. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
Vdt. Dr. Paul.
	        
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