Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

240 XXVI. 
Verordunng. 
(Vom 8. August 1902.) 
Die Ausführung des Gesetzes vom 3. Angust 1902 über die Abänderung des Gebäudeversicherungsgesetzes 
betreffend. 
Auf Grund des Artikel II Ziffer 2 Absatz 3 und des Artikel III Absatz 1 des Gesetzes 
vom 3. August 1902 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XXVI) wird mit sofortiger Wirk- 
samkeit verordnet: 
1. Gebäudeeigenthümer, welche von der in Artikel II Ziffer 2 Absatz 3 gebotenen Mög- 
lichkeit, die nicht bei einer Privatversicher rneh g versicherten Gebäudefünftel schon 
vor dem 1. Januar 1903 in die staatliche Versicherung aufnehmen zu lassen, Gebrauch machen 
wollen, haben hiervon unter genauer Bezeichnung des betreffenden Gebäudes (Ort, Straße und 
Hausnummer) demjenigen Bezirksamt, in dessen Bezirk dasselbe gelegen ist, schriftlich 
Anzeige zu erstatten und dabei den Endtag der etwa noch bestehenden Privatversicherung 
anzugeben. 
2. Das Bezirksamt hat vom Einlauf der Anzeige unter Beisetzung des Tages derselben 
im Feuerversicherungsbuch (Spalte 13) Vormerkung zu machen und dem Gemeinderath 
der betreffenden Gemeinde zu gleichem Zwecke Nachricht zu geben; ferner hat dasselbe jeweils 
auf Monatsschluß dem Verwaltungsrath der Generalbrandkasse ein Verzeichniß 
der eingekommenen Anzeigen mit Angabe des Tages, an welchem eine jede derselben wirksam 
geworden ist (Ziffer 3), vorzulegen. 
3. Die staatliche Versicherung für das betreffende Gebäudefünftel tritt, wenn dasselbe bei 
Einlauf der Anzeige bei einer Privatversicherungs hmung nicht versichert ist, sofort 
mit dem Tage des Einlaufs in Wirksamkeit, andernfalls — wenn nämlich eine solche 
Privatversicherung noch besteht und erst in der Zeit vom Tage des Einlaufs der Anzeige bis 
zum 1. Januar 1903 abläuft — mit dem Tage, an welchem die private Fünftelversicherung 
ihr Ende erreicht. 
Karlsruhe, den 8. August 1902. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
  
  
Vdt. Hardeck. 
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogel in Karlsruhe.
	        
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