Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

— XIV — 
Finanzmittelstellen, Zuständigkeit derselben. 
Finanzverwaltung, Annahme von Sicherheiten für gewährte Kredite oder für die Erfüllung 
sonstiger Verbindlichkeiten im Bereiche dieser Verwaltung, Abänderung 
der Verordnung vom 21. Dezember 1899 
Fleisch, Einfuhr von Schweinesleisch aus Rußland 
— — Rumänien, Serbien und Bulgarien 
Flößzerei, Polizeiordnung für dieselbe auf dem Rhhien 
Forstverwaltungsdienst, höherer, Vorbildung für denselben ...... 
(Berichtigung hierzu S. 268.) 
Fortbildungsschulen, Unterrichtsplan derselben 
Freiwillige Gerichtsbarkeit, Kosten in Angelegenheiten derselben und bei der Zwangsvoll 
streckung in das unbewegliche Vermögen 85. 
— die Sterbfallsnachrichten 
Friedrich-Luisen-Medaille, das Statut derselben 
Führung der Grund= und Pfandbücher in der Zwischenzeit 25. 101. 
– des Grundbuchs für geschlossene Hofgüter, Zuständigkeit zu derselben .. 
Für sorge fi für Gemeinde= und Körperschaftsbeamte, Nbänderung des Gesetzes vom 8. Juli 1896 
— — — — — Gesetz in neuer Fassung 
— Vollzugsverordnung 
G. 
Gebrauchsgegenstände, den Verkehr mit solchen sowie mit Nahrungs= und Genußmitteln 
Gebühren der Sanitätsbeamten für amtliche Verrichtungen. 
— die für Untersuchung von Nahrungs= und Genußmitteln sowie von Gebrauchsgegen- 
ständen zu berechnenden . 
—- die den Sachverständigen für Prüfung der Kraftfahrzeuge und ihrer Fihrer zu entrichtenden 
Geflügelcholera, Bekämpfung derselben 91. 
Gehaltstarif, dessen Ergänzuig 
Gemeinden Beiertheim, Rüppurr und Rintheim, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde 
Karlsruhe 
— Kohlenbach und Kollnau, deren Vereinigung 
Gemeindeordnung (Neue Fassung) 
Gemeinderegistraturordnung 
Gemeinde= und Körperschaftsbeamte, Abänderung des Gesetes vom 8. Juli 1896 über 
die Fürsorge für dieselben 
— — Gesetz in neuer Fassung 
— Vollzugsverordnung 
Gemeinde= und Städteordnung, deren Abänderung und die Einführung des Vermögens- 
steuergesetzes 
— (Neue Fassung) 
Seite 
42 
91 
99 
849 
166 
826 
381 
388 
679 
523 
534
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.