Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

XXVIII.

295

 

15.

Für
welchen
Truppentheil.


Taxator
4%  %

3.

16.
Taxe  der  abgenommenen  Fahrzeuge  und
Geschirre  nebst  Zubehör.

Durchschnittsbetrag
i  in
Zahlen  Worten

4.  Mark.

17.

Bemerkungen.

 

 

 

l

 

 

 

 

 

In  den  Spalten  zu  16  werden  Beträge
von  einer  halben  Mark  und  darüber  für  eine
volle  Mark  gerechnet;  Beträge  unter  einer
halben  Mark  bleiben  außer  Ansatz