Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

□S d — 
—— 
d 
———————.— 
— 
11 
12. 
13. 
25 
Anlage I. 
Zu § 16 Zisser 1, Absatz 2—5. 
Gedehnte Nebelhornsignale der Kettendampfer bei der Bergfahrt. 
1. Als Zeichen, daß die zu Thal kommenden Schiffe und die Einzelflöße beizufahren 
haben, gibt der Kettendampfer mit dem Nebelhorn gedehnte Signale durch 
a. einen dreimaligen Pfiff 
Unterhalb der Hanauer Brücke 
oberhalb des Christophel 
. an der Mudmündung 
. am Tremhof 
oberhalb des weißen Bildes 
. bei Harrbach 
. bei Himmelspforte 
11 
1 
11 
zum Beifahren bei Auheim 
oberhalb Mainaschaff 
unterhalb des Bürgstadter Lochs, 
bei höheren Wasserständen am 
Walther'schen Steinbruch oder 
am Bürgstadter Fahr rechts 
bei Stadtprozelten 
an der Karbacher Hecke 
oberhalb des Gambacher Ecks 
in Würzburg 
b. einen zweimaligen Pfiff. 
bei Bürgel 
am Häusergraben zwischen Mainkur 
und Rumpenheim. 
. bei der Teufelskant 
oberhalb Großsteinheim. 
oberhalb Hainstadt 
.l an der Kahlmündung 
. am Mainflinger Einladeplat 
bei Kleinostheim 
. an der Stockstädter Brücke 
. am Pompejanum 
oberhalb Aschaffenburger Brücke 
am Obernauer Scheitplatz. 
am Wörther Winterhafen 
zum Beifahren an der Mainkur 
bei Mühlheim 
bei Kleinsteinheim-Hauan 
bei Auheim 
an der Kahl 
bei Seligenstadt 
bei Kleinostheim 
oberhalb der Stockstädter Brücke 
bei Leider 
oberhalb des Nilkheimer Hofes oder 
oberhalb des Aschaffenburger 
Floßhafens 
oberhalb des Nilkheimer Hofes 
oberhalb Sauram 
gegenüber den Steinbrüchen unter- 
halb Laudenbach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.