Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

28 II. 
Anlage II. 
Zu § 16 Ziffer 1, Absatz 7. 
1. Wahrschau an der Aschaffenburger Brücke. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges durch die Aschaffenburger Brücke 
wird den zu Thal kommenden Schiffen und Flößen durch eine auf dieser Brücke eingerichtete 
Wahrschaustation bekannt gegeben. 
Das Wahrschauzeichen besteht in einer weißen, mit 50 cm breitem rothen Vertikalstreifen 
versehenen Rahmenflagge, welche in der Länge 3,00 m, in der Breite 1,40 m mißt und an 
einem, an der oberseitigen Brückenbrüstung des Fahrbogens angebrachten Mast 5 „ über die 
Brüstung hochgezogen wird. 
Solange dieses Wahrschauzeichen hoch steht, ist die Aschaffenburger Brücke für den Thal- 
verkehr gesperrt, und haben die auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe, sowie auch die Flöße 
während des gewöhnlichen Wasserstandes gegenüber dem Hafeneinfahrtsthor, während des Hoch- 
wassers am Nilkheimer Hof, beizufahren und dort solange zu warten, bis der Schleppzug 
vorüber ist. 
Der zu Berg fahrende Kettendampfer hat gegenüber dem Pompejanum so lange anzu- 
halten, bis die Wahrschauflagge an der Brücke hochgezogen ist. 
Die Wahrschauflagge auf der Aschaffenburger Brücke ist hoch zu ziehen, sobald der Ketten- 
dampfer am Pompejanum das zum Beifahren am Nilkheimer Hof, beziehungsweise gegenüber 
dem Hafeneinfahrtsthor, vorgeschriebene Signal mit dem Nebelhorn (zweimaliger Pfiff) gibt. 
Die Wahrschauflagge darf bei Mainständen über Mittelwasser (170 cm am Aschaffenburger 
Pegel) nicht hochgezogen werden, so lange sich am Bischberg ein Schiff oder ein Floß im 
Treiben befindet. 
Zur Nachtzeit, dann bei nebligem Wetter, wird die Wahrschauflagge durch eine Laterne 
mit rothem Licht ersetzt. 
2. Wahrschau an der Klingenberger Brücke. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges durch die Klingenberger Brücke 
wird den zu Thal kommenden Schiffen und Flößen durch eine an dieser Brücke eingerichtete 
Wahrschaustation bekannt gegeben. Das Wahrschauzeichen besteht in einer weißen, mit 50 cm 
breitem rothen Vertikalstreifen versehenen Rahmenflagge, welche in der Länge 5 m, in der 
Breite 2 m mißt und an einem vor dem Giebel des nächst dieser Brücke befindlichen Schul- 
hauses angebrachten Maste HZ#m über Dachfirsthöhe aufgezogen wird. Solange diese Wahrschau- 
flagge hochsteht, ist die Klingenberger Brücke und der Klingenberger Rain oberhalb der Brücke
	        
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