Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

II. 29 
für den Thalverkehr gesperrt und haben die auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe, sowie auch 
die Flöße gegenüber den Steinbrüchen unterhalb Laudenbach beizufahren und dort so lange 
zu halten, bis der Kettenschleppzug vorüber ist. 
Die Wahrschauflagge an der Klingenberger Brücke ist hochzuziehen, sobald der Ketten- 
dampfer am Wörther Winterhafen das zum Beifahren gegenüber den Steinbrüchen unterhalb 
Laudenbach vorgeschriebene Signal mit dem Nebelhorn (zweimaliger Pfiff) abgibt. Dieses 
Signal ist mindestens 20 Minuten vor der Durchfahrt des Kettenschleppzuges durch die 
Klingenberger Brücke zu geben. 
Der Kettenschleppzug hat unterhalb der Klingenberger Lände anzuhalten, bis die Wahr- 
schauflagge an der Klingenberger Brücke hochgezogen ist. 
Die Wahrschauflagge darf nicht hochgezogen werden, so lange sich ein Schiff an der 
Röllbachmündung im Treiben befindet. 
Zur Nachtzeit, dann bei nebligem Wetter, wird die Flagge durch eine Laterne mit rothem 
Licht ersetzt. 
3. Wahrschau an der Miltenberger Brücke. 
Die bevorstehende Bergfahrt eines Kettenschleppzuges durch die Miltenberger Brücke wird 
den zu Thal kommenden Schiffen und den Flößen durch eine an dieser Brücke eingerichtete 
Wahrschaustation bekannt gegeben. 
Das Wahrschanzeichen besteht in einer Flagge aus weißem Tuch mit einem 50 cm breiten 
rothen Vertikalstreifen, welche in der Länge 5 m, in der Breite 2 m mißt und an einem 
auf der unterstromigen stadtseitigen Brückenanfahrt aufgestellten Maste 14 m über die 
Brückenfahrbahn hochgezogen wird, so daß die Flagge vom „weißen Kreuz“ in der Mainhölle 
aus deutlich sichtbar ist. 
Solange diese Wahrschauflagge hochsteht, ist die Miltenberger Brücke für den Thalverkehr 
gesperrt, und haben die auf der Thalfahrt befindlichen Schiffe bei gewöhnlichem Wasserstand 
unterhalb des Bürgstadter Lochs links, bei höherem Wasserstand am Walther'schen Steinbruche 
in der Mainhölle nächst der ehemaligen Ankerstelle der Mainkette rechts oder am Bürgstadter 
Fahr rechts, die Flöße unterhalb des Bürgstadter Lochs rechts beizufahren und dort so lange 
zu halten, bis der Kettenschleppzug vorüber ist. 
Die Wahrschauflagge ist hoch zu ziehen, sobald der Kettendampfer aun der Mudmündung 
das zum Beifahren der Schiffe und Flöße vorgeschriebene Signal mit dem Nebelhorn (drei- 
maliger Pfiff) abgibt. 
Der Kettenschleppzug hat unterhalb des Gasthauses „zur Rose“ in Miltenberg anzuhalten, 
bis die Wahrschauflagge hochgezogen ist. 
Die Wahrschauflagge darf nicht hochgezogen werden, solange sich ein Floß unterhalb des 
Bürgstadter Lochs, ein Schiff bei einem Wasserstande unter 1,30 m Miltenberger Pegel 
unterhalb des Bürgstadter Fahrs, bei einem Wasserstand von mehr als 1,30 m Miltenberger 
Pegel unterhalb des Walther'schen Steinbruchs, also unterhalb der ehemaligen Ankerstelle der 
Mainkette im Treiben befindet.
	        
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