Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

– kXI — 
Juristen, Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung, 
Abänderung der landesherrlichen Verordnung vom 17. November 18999 
Justizstellen, den Gerichtsschreiberdienst und den Kanzleidienst bei denselen 
K. 
Kanzleidienst bei Justizstellen. 
Karlsruher elektrische Straßenba n n, Anderung der Betriebsordnung für dieselbe 
Kaßlet, Ortsgemeinde, Vereinigung derselben mit der Haupigemeinde Mettenberggg 
Kehl, Hafenpolizeiordnung für den Hafen daselöst 
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben 
Kosten, Anderung der Gerichtskostenordnung 
— der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Einziehung von solchen 
— der Rechtshilfe in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit .......... 
Krankenanstalten, siehe Irrenanstalten. 
Krankenversicherung, den Vollzug derselben .. .. 
Krankheiten, ansteckende, Einrichtung von Untersuchunge ämtern für solche (Dienstordnung) 
Kulturinspektionen, Bezirke derselben 
L. 
Ladenburg, Brückenordnung für die Eisenbahnbrücke über den Neckar bei Ladenburg 
Lagerbücher, Ausstellung derselben 
Landeskultur, Bezirke der Kulturinspektioneen 
Lehramt an höheren Schulen, Ordnung der Prüfung für dasselbe 
Lehranstalten, höhere, Verwendung von Geistlichen als Lehrer an solhen 
Lehrer, Verwendung von Geistlichen als Lehrer an höheren Lehranstalten 
Ludwigshafen, Brückenordnung für die Rheinbrücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen 
M. 
Mannheim Beizug der umlagepflichtigen Einwohner des Stadtteils Neckarau zur Gemeinde- 
besteuerung in Mannheim 
— Brückenordnung für die Rheinbrücke zwischen Monnheim und Ludwigshafen 
Mettenberg, Vereinigung der Ortsgemeinde Kaßlet mit der Hauptgemeinde Mettenberg 
Militäranwärter, Verzeichnis der denselben im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen 
— — der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen- 
bahnen im Großherzogtum Baden, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei 
Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen 
N. 
Neckar, die Schiffahrt und Flößerei auf demselben (Abänderung der Polizeiordnungg 
Neckarau, Stadtteil, den Beizug der umlagepflichtigen Einwohner daselbst zur Gemeindebesteuerung 
in Mannhden 
Neckarbrücke bei Ladenburg, Brückenordnung für dieselbe 
Seite 
163 
147 
147 
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54 
139 
213 
185 
133 
129 
157 
170 
174 
125 
134 
54 
175
	        
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