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Juristen, Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst in der Justiz und der inneren Verwaltung,
Abänderung der landesherrlichen Verordnung vom 17. November 18999
Justizstellen, den Gerichtsschreiberdienst und den Kanzleidienst bei denselen
K.
Kanzleidienst bei Justizstellen.
Karlsruher elektrische Straßenba n n, Anderung der Betriebsordnung für dieselbe
Kaßlet, Ortsgemeinde, Vereinigung derselben mit der Haupigemeinde Mettenberggg
Kehl, Hafenpolizeiordnung für den Hafen daselöst
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
Kosten, Anderung der Gerichtskostenordnung
— der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Einziehung von solchen
— der Rechtshilfe in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ..........
Krankenanstalten, siehe Irrenanstalten.
Krankenversicherung, den Vollzug derselben .. ..
Krankheiten, ansteckende, Einrichtung von Untersuchunge ämtern für solche (Dienstordnung)
Kulturinspektionen, Bezirke derselben
L.
Ladenburg, Brückenordnung für die Eisenbahnbrücke über den Neckar bei Ladenburg
Lagerbücher, Ausstellung derselben
Landeskultur, Bezirke der Kulturinspektioneen
Lehramt an höheren Schulen, Ordnung der Prüfung für dasselbe
Lehranstalten, höhere, Verwendung von Geistlichen als Lehrer an solhen
Lehrer, Verwendung von Geistlichen als Lehrer an höheren Lehranstalten
Ludwigshafen, Brückenordnung für die Rheinbrücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen
M.
Mannheim Beizug der umlagepflichtigen Einwohner des Stadtteils Neckarau zur Gemeinde-
besteuerung in Mannheim
— Brückenordnung für die Rheinbrücke zwischen Monnheim und Ludwigshafen
Mettenberg, Vereinigung der Ortsgemeinde Kaßlet mit der Hauptgemeinde Mettenberg
Militäranwärter, Verzeichnis der denselben im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen
— — der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen-
bahnen im Großherzogtum Baden, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei
Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen
N.
Neckar, die Schiffahrt und Flößerei auf demselben (Abänderung der Polizeiordnungg
Neckarau, Stadtteil, den Beizug der umlagepflichtigen Einwohner daselbst zur Gemeindebesteuerung
in Mannhden
Neckarbrücke bei Ladenburg, Brückenordnung für dieselbe
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