Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

110 IX. 
4. Bekanntschaft mit den wichtigsten Hilfsmitteln des geographischen Studiums und 
Unterrichts, insbesondere Vertrautheit mit dem Gebrauch des Globus, des Reliefs und der 
Landkarte; einige Fertigkeit im Entwerfen von Kartenskizzen. 
B. als Hauptfach überdies: 
Vertrautheit mit den Lehren der mathematischen Geographie; Kenntnis der physikalischen 
und der wichtigsten geologischen Verhältnisse der Erdoberfläche; Übersicht über die räumliche 
Entwicklung und die heutige politische Geographie der Hauptkulturstaaten; genauere Bekannt- 
schaft mit der Länderkunde Europas und eines speziell gewählten wichtigeren außereuropäischen 
Gebietes. 
Der Kandidat soll mit der geographischen Literatur vertraut sein und einige der wichtigsten 
Reisewerke durchgearbeitet haben. 9 16 
Die Prüfung in der Mathematik. 
Für die Prüfung in Mathematik wird gefordert: 
A. als Nebenfach: 
Kenntnis der Elemente der höheren Analysis, analytische und synthetische Geometrie der 
Ebene, sphärische Trigonometrie, Elemente der Astronomie. 
"B. Für Mathematik als Hauptfach ist außer den unter 4 verlangten Kenntnissen er- 
forderlich: Die Bekanntschaft mit den Grundlagen der Arithmetik und der Geometrie, der 
Analysis und der Algebra einschließlich der Funktionentheorie, der analytischen und synthetischen 
Geometrie des Raumes und der analhtischen Mechanik, sowie der Elemente der darstellenden 
Geometrie und der Haupttatsachen der Geschichte der Mathematik. 
§ 17. 
Die Prüfung in der Physik. 
Für die Prüfung in Physik wird gefordert: 
A. als Nebenfach: 
Kenntnis der wichtigeren Erscheinungen und Gesetze aus dem ganzen Gebiet der Experi- 
mentalphysik, sowie die Befähigung, diese Gesetze mathematisch zu begründen, soweit es mit 
den Mitteln der Elementarmathematik möglich ist. Bekanntschaft mit den wichtigsten Apparaten, 
libung in deren Handhabung. 
B. Für die Physik als Hauptfach ist außer der genauen Kenntnis der gesamten 
Experimentalphysik und der theoretischen Mechanik noch zu fordern: Ubersicht über sämtliche 
Gebiete der theoretischen Physik und genauere Kenntnis von den grundlegenden mathematischen 
Untersuchungen auf einem derselben; auch ist der Nachweis praktischer wissenschaftlicher Arbeit 
im physikalischen Laboratorium sowie von Kenntnissen in der Geschichte der Physik zu führen. 
8 18. 
Die Prüfung in Chemie, Mineralogie und Geologie. 
A. Im Nebenfach wird für Chemie gefordert: Kenntnis der Gesetze der chemischen 
Verbindungen und der wichtigsten Theorien über ihre Konstitution; Bekanntschaft mit Eigen-
	        
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