Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

XXII. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den jür 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem Um- 
fange dieselben vorbehalten 
sind. 
an welche die Bewerbungen, 
zu richten sind, wenn es ncht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung ge- 
wünscht! wird. 
Bezeichnung der Behörden, 7 
Bemerkungen. 
  
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S H — 
11. 
12 
b 
Kanzleidiener, 
;. fAktuare 
II. Ministerium der uhhs des 
Schreibgehilfen und Kangzlei- 
gehilfen des Ministeriums, 
der Gerichte und Staats- 
anwaltschaften, 
Schreibgehilfen und Kanzlei- 
gehilfen der Notariate, 
Hilfsdiener, 
Heizer des Ministeriums, 
der Gerichte, Staatsanwalt- 
schaften und Notariate, 
Incipienten der Gerichte 
und Staatsanwaltschaften, 
Hktuare, Kanzlei= u. Re- 
gistraturassistenten, #Expe- 
ditoren und #Registratoren 
der Gerichte und Staats- 
anwaltschaften, 
und #Bureau-- 
assistenten der Notariate, 
HGerichtsvollzieher, 
Hilfsgefangenwärter, 
./Gefangenwärter, 
10. 
Hilfsaufseher und (Auf- 
seher (einschließlich der sog. 
*Werkaufseher), wobei die 
bestandene Aufseherprüfung 
nur ein Anrecht auf Stellen 
der Gewerbegattung gibt, 
für welche sie bestanden ist, 
Aktuare der Hochschulen, 
Oberpedelle, Pedelle, Kanz- 
lei-, Kassen-, Bibliothek-, In- 
stituts= und Hausdiener der 
Hochschulen, 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Kultus und Unterrichts. 
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
  
Zentralstrafanstalts- 
Direktionen. 
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
  
29. 
 
	        
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