Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

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XXII. 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Augabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem Um. 
sange dieselben vorbehallen 
sind. 
Vezeichnung der Behörden, 5 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anslellung ge- 
wünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2 
2 
b 
— 
4. 
— 
Brückenwärter, 
Straßenwärter, 
5. Straßenmeister, 
. Brückenmeister, 
Dammeister, 
.Floßaufseher, 
[Bauaufseher, 
Kanzleigehilfen 
bei dem 
Ministerium des Innern, 
dem Verwaltungsgerichts- 
hofe, dem Verwaltungshofe, 
der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem 
Generallandesarchiv, dem 
Verwaltungsrate der Gene- 
ralbrandkasse, bei der Lau- 
desgewerbehalle, beim Sta- 
tistischen Landesamt und bei 
sämtlichen Bezirksstellen, 
Bureauassistenten bei den 
Wasser= und Straßenbau- 
Inspektionen, 
Incipienten der Bezirks- 
ämter, 
PAktuare, Polizeiaktuare 
und Registratoren der Be- 
zirksämter, 
Gendarmen, *Wacht- 
meister, Oberwachtmeister. 
zur Hälfte. 
—.. 
zur Hälfte. 
  
  
Oberdirektion des 
Wasser= und Stra- 
ßeubaues. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des 
Wasser= und Stra- 
ßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Ministerium des 
Innern. 
Kommandodes Gen- 
darmeriekorps. 
  
Es können auch Unterofsiziere 
angestelll werden, woelche 
nicht im Besitze des Civil- 
versorgungsscheins sind; die- 
selben müssen jedoch süeun 
Jahre bei der Fahne, «- 
utntix fünf Jahre als n 
teroffizier, oder — wenn 
solche Leute nicht in hin 
reichender Zahl vorhanden 
mindestens drei Jahre al 
Unteroffizier gediem haben.
	        
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