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XXII.
Fragen:
. Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet,
geschieden):
. Beruf oder Gewerbe (Nahrungs= oder Er-
werbszweig):
(bei nichterwerbstätigen Frauen, Beruf des Mannes;
bei nicht erwerbstätigen unselbständigen Personen
— Hauskindern — Beruf des Vaters).
. Staatsangehörigkeit:
. Religionsbekenntnis:
Wohnsitz (Ort der ständigen Niederlassung):
Dauer des Aufenthalts an diesem Wohnsitz; bei
einer Dauer des Aufenthalts von weniger als
drei Jahren auch früherer Wohnsitz und Dauer
des Aufenthalts an demselben.
Steht der Kranke unter Vormundschaft oder
Pflegschaft und aus welchen Gründen (Geistes-
krankheit, Geistesschwäche, Trunksucht)?
Name und Wohnsitz des Pflegers oder Vormunds?
Ist der Kranke im Stand, die Verpflegungskosten
aus eigenen Mitteln zu bestreiten, oder sind unter-
haltspflichtige Angehörige — Verwandte in ge-
rader Linie, Ehegatte — vorhanden, welche dazu
fähig sind?
Einkommenssteueranschlag
des Kranken, bezw. der unterhaltspflichtigen
Angehörigen.
. Ist der Kranke Mitglied einer Krankenkasse
und für welche Zeit hat er Anspruch auf die
Kassenleistungen?
. Muß die öffentliche Armenpflege für die
Verpflegungskosten aufkommen?
Welcher Armenverband ist zur vorläufigen
Unterstützung verpflichtet?
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1903.
Antworten:
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