Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

Anlage III 
(zu § 25). 
Gemeinde: Ort: 
Friedenweiler. 
Abgangs-Nachweis. 
Das unter Haus-Nummer 31 zur Feuerversicherung eingeschätzte Gebände des Johann Rogg: 
b. Stallung und Schopf, Versicherungsanschlaag.. 15 000 4% 
ist im Laufe des Jahres 1904 wegen Baufälligkeit abgebrochen worden. Da der Eigenthümer nicht 
beabsichtigt, dasselbe wieder herzustellen, so ist der Versicherungsanschlag mit Wirkung vom 1. Jannar 
1905 an im Feuerversicherungsbuch abzuschreiben. 
Oder: 
Das unter Haus-Nummer 50 zur Feuerversicherung eingeschätzte Wohnhaus der Stefan Benz 
Wittwe, mit einem Versicherungsanschlag von.. ... .. 1 300 . 
ist am 25 November 1901 abgebrannt, und die Eigenthümerin mit Verfügung Großherzoglichen Bezirks- 
amts vom 13. Februar 1904 Nr. 1434 von der Verpflichtung zum Wiederaufbau entbunden worden. 
Der Versicherungsanschlag ist deßhalb mit Wirkung vom 1. Jannar 1905 an im Feuerversicherungs- 
buch abzuschreiben. 
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Friedenweiler, den 20. November 1904 
Die Bauschätzer: Der Bürgermeister: 
Der Gebänudeeigenthümer:
	        
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