34 l.
2. 3. 1. ö. 6.
Nur bei völliger
Zerstörung aus-
Bezeichnung Bauart Von der Versicherung Angabe, zufüllende Spalten.
(Spalte 1 der und Dachbedeckungusgeschlossene Theile ob das Gebäude nach
1 binichäpungs (Spalte 2 und 3 (Spalte 6 §* 29 Absatz 2 des Werth der
tabelle).
A.
Wohnhaus
mit Balken—
keller.
b.
Fabrik:
gebäude.
"% c.
Scheuer.
.
Flügelbau.
". C.
Schwein-
stall.
s.
Anbau ana
8.
Remise.
h.
Wohnhaus.
der Einschätzungstabelle).
des Gebäudes.
Steinriegel. Ziegel.
1 Stein,
5½ Steinriegel,
Ziegel.
Fundament:
Flechtwerk,
Stroh.
Stein,
Lehmriegel,
Schindeln.
Stein,
Ziegel.
Steinriegel.
iegel.
Holw,
Ziegel.
Steinriegel,
iegel.
der Einschätzungslabelle).
Die Fundamente.
Ebenso.
Fundamente bis zur
Straßenhöhe.
Nichts.
Nichts.
Nichts.
Nichts.
Nichts.
Gesetzes ganz zerstört
oder nur theilweise
beschädigt ist.
Ganz zerstört.
Theilweise beschädigtbis
auf den untern Stock.
Das Dach theilweise
beschädigt.
Dach und Giebel theil-
weise beschädigt.
Ganz zerstört.
Ganz zerstört.
Ganz zerstört.
Ganz zerstört.
War zum Abbruch be-
stimmt.
Kosten des übrig ge-
Abbruchs bliebenen,
und der versichert
Aufräum= gewesenen
ung. Materia-
lien.
.4 S
50 — 40 —
10 —! 50 —
6
6 D
5 «
50s—.,30—
,i
301"-1—i—
Schätung des Gebäudes.
Kosten des Werth der
Abbruchs. „Moterialien
300 —1000 —
1