Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

42 I. 
Anlage VI 
Gu § 55). 
Vorschuß-Gesuch. 
Johann Nepomuk Birk von Allmannsdorf, welchem wegen der durch den Brand am 31. Ok- 
tober 1903 verursachten Zerstörung (Beschädigung) seines Wohn= und Oekonomiegebäudes Haus Nr. 28 
von Großherzoglichem Verwaltungsrath der Gebändeversicherungsanstalt mit Entscheidung vom 
15. November 1903 Nr. 7200 eine von der Gebändeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 
600 ##∆ zuerkannt worden ist, bedarf zum Beginne seines Neubaues dringend eines Vorschusses 
von 200 (40. 
Die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths erklären sich bereit, diesen Betrag in Empfang 
zu nehmen und für die richtige und vollständige Verwendung desselben auf den Neuban als Gesammt- 
schuldner zu haften. 
Das Gemeinderathsmitglied Martin Benz ist ermächtigt, obige Summe im Namen des Ge- 
meinderaths in Empfang zu nehmen und dafir rechtsgiltig zu quittiren. 
Allmannsdorf, den 4. Mai 1904. 
Der Gemeinderath: 
Weber, Bürgermeister. 
Joh. Beck. 
(I. S.) Joh. Schneider. 
Martin Benz. 
Albert Maler. 
Wilh. Merz. 
Der Unterzeichnete ertheilt hiermit seine Einwilligung zur Auszahlung obigen Vorschusses von 
Zweitausend Mark an den Gemeinderath dahier. 
Allmannsdorf, den 4. Mai 1904. 
Joh. Nep. Birk. 
Die Echtheit dieser Unterschrift beurkundet 
Allmannsdors, den 4. Mai 1904. 
Der Bürgermeister: 
(L. S) Weber.
	        
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