Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

VI. 35 
Kurs VI. Gleichungen des zweiten Grades ohne und mit Text. Wiederholung der 
gesamten Arithmetik einschließlich des Rechnens mit komplexen Zahlen. Erweiterung der 
Reihenlehre durch Behandlung der wichtigsten Reihen der niederen Analysis. 
Stundenzahl: 3 in I bis IV und 2 in V und VI. 
Beim elementaren Rechnen sind die in den Lehrplänen für die Volks= und Fortbildungs- 
schulen ausgesprochenen Grundsätze genau zu beachten. 
Dem Kopfrechnen ist als der Grundlage alles elementaren Rechnens eine gauz besondere 
Sorgfalt zuzuwenden. 
Mit dem volkswirtschaftlichen Rechnen sind die nötigen Belehrungen über Arbeit, Kapital, 
Wertpapiere, Wechsel= und Scheckverkehr, Versicherungswesen, Steuerwesen, Zölle u. s. w. zu 
verbinden. 
Beim algebraischen Rechnen ist auf die geschichtliche Entwickelung einzelner wichtiger 
Probleme hinzuweisen, jedoch nicht in systematischer Weise, sondern im Anschlusse an die 
rechnerische Behandlung des betreffenden Problemes. 
Die Zöglinge sollen auf allen Stufen des Unterrichts eine klare Einsicht in das jedesmal 
anzuwendende Verfahren gewinnen und sich darüber selbständig und zusammenhängend aus- 
sprechen lernen. 
Sache des Lehrers wird es sein, die einzelnen Teile des Lehrstoffes durch möglichst an- 
schauliche und praktische Behandlungsweise in lebendige wechselseitige Beziehung zu setzen. 
88. 
Geometrie. 
Kurs I. Geometrischer Anschauungsunterricht. Zeichnen symmetrischer und kongruenter 
Figuren. Das gleichschenkliche und gleichseitige Dreieck Fundamentalaufgaben. 
Kurs lI. Sätze über parallele Linien, über Winkel und Seiten des Dreiecks. Der 
Kreis. Geometrische Orter. Kreise, die dem Dreieck ein= und umbeschrieben sind. Schnitt- 
punkt der Höhen, der Mittelsenkrechten, der Winkelhalbierenden. Konstruktionsaufgaben. 
Kurs III. Das Parallelogramm. Gleichheit und Inhalt gradliniger Figuren. Der 
pythagoräische Lehrsatz und seine Erweiterungen. Konstruktionsaufgaben und Berechnungen; 
Übungen im Feldmessen. 
Kurs IV. Die Ahnlichkeit und ihre Anwendung auf das Dreieck und den Kreis. 
Reguläre Vielecke; Ausmessung des Kreises. Konstruktionsaufgaben und Berechnungen. 
Kurs V. Trigonometrie. Aufgaben aus dem Gebiete der Physik und Feldmeßkunst. 
Praktische Ubungen im Freien. Die Lage der Geraden und Ebenen im Raume. 
Kurs VI. Körperberechnungen. Einige Sätze aus der sphärischen Trigonometrie mit 
Anwendung auf Astronomie und Schiffahrt. Das WMichtigste über Kegelschnitte als geo- 
metrische Orter. 
Stundenzahl: 2 in jedem Kurse. 
Der geometrische Anschauungsunterricht soll von der Betrachtung der Körper ausgehen, 
jedoch von Beweisen absehen.
	        
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