Nr. XII. 75
Gesetzes- und Verordnungs-latt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Freitag den 27. Mai 1904.
Juhalt.
Bekauntmachung und Verordnung: des Ministeriums des Innern: die Mheinfähre bei Islein betreffend;
des Miuisteriums der Finanzen: die Erhebung der Grund= und Hänsersteuer betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 4. Mai 1904.)
Die Rheinfähre bei Istein betreffend.
Nachstehend bringen wir die der Gemeinde Istein im Einverständnis mit dem Kaiser-
lichen Ministerium für Elsaß-Lothringen erteilte Konzession für Anlage und Betrieb einer
Fähre über den Rhein bei Istein hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Karlsruhe, den 4. Mai 1904.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Schenkel.
Schmidt.
Konzession
für die Anlage und den Betrieb einer Fähre über den Rhein bei Istein.
Das Großherzoglich Badische Ministerium des Innern und das Kaiserliche Ministerium
für Elsaß-Lothringen erteilen der Gemeinde Istein auf Grund der vorgelegten Pläne und
Beschreibung unter nachstehenden Bedingungen die Konzession zum Betrieb einer Fähre über
den Rhein:
1. Durch die Anlage und den Betrieb der Fähre darf die Schiffahrt und Flößerei nicht
gehindert, auch müssen die im Interesse der beiden letzteren erlassenen oder noch
ergehenden Anordnungen von dem Fährberechtigten genau eingehalten werden.
2. Der Fährberechtigte hat den für die Sicherheit des Verkehrs erlassenen polizeilichen
Vorschriften und Anordnungen nachzukommen.
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1904. 13