Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

V 85 
Die Tragfähigkeit eines Segelschiffes ist zu berechnen aus dem Produkt der großten 
Länge des Schiffes zwischen Vorder- und Hintersteven (Steuerruder nicht inbegriffen), der 
größten Breite mittschiffs, der gemittelten Ladehöhe zwischen der Leerebene und der Ebene der 
höchst zulässigen Einsenkung und einer der Völligkeit des Schiffes entsprechenden Erfahrungs- 
zahl, welche je nach der Bauart des Schiffes zwischen 0,88 für vollgebaute und 0,80 für scharf 
und schlank gebaute Schiffe anzunehmen ist. 
Bei Dampfschiffen bleibt es dem Ermessen der Kommission anheimgestellt, die Trag- 
fähigkeit auf andere geeignete Weise abzuschätzen. 
89. 
Hinsichtlich der Ausrüstung hat die Kommission zu untersuchen und festzustellen, Ausrüstung. 
a. ob und welche Segel für die im Schiffsattest zu bezeichnende Rheinstrecke notwendig sind; 
b. Anzahl, Länge, Stärke und Gewicht der erforderlichen Anker, Ketten und Taue nach 
Maßgabe der Anlage A; 4 
-. die sonst erforderlichen Gegenstände. 
Es müssen, soweit nicht die in den Uferstaaten bestehenden Vorschriften zur Verhütung 
von Unfällen weitergehende Bestimmungen enthalten, vorhanden sein: 
1. auf allen Schiffen 
a. die in der Rheinschiffahrts-Polizeiordnung oder in den besonderen Verordnungen 
über die Beförderung von Spreng= und feuergefährlichen Stoffen vorgeschriebenen 
Signallaternen, Flaggen und Döpper, 
b. ein Sprachrohr, 
. ein Laufsteg, 
d. eine Leckpumpe, welche bei Schiffen unter 50 Tonnen Tragfähigkeit durch eine oder 
mehrere Wasserschaufeln ersetzt werden kann, 
I. Korksäcke, Reibhölzer und Schooren, 
kt. ein Rettungsring mit Leine, 
g. kleines Fahrgeschirr, 
h. ein Blechplakat, betreffend die Wiederbelebung anscheinend Ertrunkener, 
i. Abdrücke der Rheinschiffahrts-Polizeiordnung und der amtlich genehmigten Unfall- 
verhütungsvorschriften, 
2. bei Schiffen über 50 Tonnen Tragfähigkeit und bei allen Dampf= 
schiffen 
k. ein Rettungsnachen mit Fahrgeschirr, 
. auf Schiffen über 200 Tonnen Tragfähigkeit und auf allen Dampf= 
schiffen 
I. eine Leckpumpe für je drei durch wasserdichte Schotten abgeteilte Räume und 
m. ein oder mehrere Leckkleider,
	        
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