Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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31. 
32. 
33. 
IX. 
b. Für die Verrechnung. 
(Aufwand für den Rechner und seine Gehilfen an Besoldungen, Gehalten, Ein— 
zugsgebühren, Belohnungen, Zugskosten, Rechnungsstellkosten, sodann Bausch- 
vergütungen und Auslagen für Kanzleibedürfnisse wie zu Buchstabe a, einschließlich 
etwaiger Miete für die Geschäftsräume). 
e. Rechnungsabhörgebühren. 
d. Für frühere Stiftungsverwaltungsbedienstete und deren Hinterbliebene 
(Ruhegehalte, Unterstützungen). 
Sonstige Lasten und Verwaltungskosten. 
Alle Lasten und Verwaltungskosten, welche nicht unter die vorherigen Teilunterabschnitte 
untergebracht werden können, wie: der Stiftung zur Last bleibende Portoauslagen, der Auf- 
wand für Bewirtschaftung der Grundstockskapitalien, für Verwertung von abgängigen Fahr- 
nissen und Rohstoffen, für Dienstprüfungen, Prozeß= und Gefällbetreibungskosten, bei der 
Rechnungsabhör festgestellte Ersatzposten (sofern sie nicht im Bescheide ausdrücklich unter 
einem anderen Unterabschnitt angewiesen sind), ferner der allgemeine d. h. für Ver- 
waltungs-, Zwecks= und Lastengebäude erforderliche Bauaufwand, wie: die Gehalte stän- 
diger Bauaufseher, Bausachverständiger und dergleichen und der Aufwand für die Unter- 
haltung und den Betrieb etwa vorhandener Gewerbseinrichtungen u. s. w. 
B. Jür eigentliche Stistungszwecke. 
Abschnitt 1. Für Schulanstalten. 
Für das Lehrer= und Dienstpersonal. 
Aufwand für Lehrer und Schuldiener jeder Art an Kompetenzen, Besoldungen, Ge- 
halten, Stundenvergütungen, Belohnungen, Unterstützungen, Zugskosten, Ruhegehalte, Hinter- 
bliebenenunterstützung. Hierher gehören auch die Beiträge zu Lehrergehalten, welche nicht 
unmittelbar, sondern durch Vermittlung der Gemeindekasse an die Lehrer bezahlt werden. 
Für Schulgebäude. 
Teilunterabschnitte: 
a. Für bauliche Unterhaltung (von Schulräumen und Gebänuden einschließlich der 
Lehrerdienstwohnungen und des sonstigen Zubehörs, wie Hausgärten, Plätze, Brunnen, 
Wege). 
b. Für Reinigung der Schulräume und -Gebäude und der zugehörigen 
Plätze. 
. Für die Versorgung mit Wasser. 
. Für Miete von Schulräumen. 
e. Für Neubauten. 
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