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IX. 259
Für innere Bedürfnisse der Schule, und zwar:
Teilunterabschnitte:
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Für Lehrmittel:
(Aufwand für Ankauf und Einband von Büchern, Zeitschriften, Dienstblättern für
die Lehrer= und die Schülerbüchersammlung, sodann für Lehrgeräte, Werkzeuge,
Rohstoffe, Sammlungen, Wandkarten, Zeichenvorlagen 2c. einschließlich der Ein-
richtungen zur Aufbewahrung und Ausstellung dieser Gegenstände.)
Für Schulgerätschaften.
(Schulbänke, Tische, Lehrstühle, Tafeln, Lincale, Tinte, Kreide, Schwämme, Schul-
uhren 2c.)
.. Für Heizung und Beleuchtung.
(Aufwand für Heizungs= und Beleuchtungsstoffe, für deren Zurichtung und Auf-
bewahrung, sodann für Heizungs= und Beleuchtungsgeräte, für Reinigung der
Kamine und Ofen.)
Für Prüfungen und Feierlichkeiten.
(Kosten der Schulprüfungen, wo solche etwa aus einer Stiftung zu bestreiten sind,
etwaiger Aufwand für gedruckte Jahresberichte, für Verkündigung des Schulanfangs
und Schlusses, für Schulentlassungszeugnisse, für Belohnungen und Prüfungs-
geschenke (Prüfungswecke), sowie andere wegen der Prüfungen, Schulentlassungen
Schlußfeiern und sonstigen Schulfeste sich etwa ergebende Kosten.)
Sonstiger Schulaufwand.
(Für den Schulgottesdienst, wo ein solcher auf Kosten oder mit. Beiträgen der
Stiftung eigens gehalten wird, für Schreibwaren, Hausgeräte 2c.)
Allgemeine Beiträge an Schulkassen.
Abschnitt 2. Zur Unterstützung von Schülern und Zöglingen.
Durch Bezahlung des Schulgeldes und Anschaffung von Schulbedürfnissen.
(Schreib= und Zeichenstoffe, Schulbücher und, wo Schulstiftungen diese Bestimmung
haben, auch Kleider und Schuhwerk zur Beförderung des Schulbesuchs.)
Durch Stipendien und Lehrgelder.
Abschnitt 3. Für Heil= und Pflegeanstalten.
Aufwand für Spitäler, Pfründner= und Armenhäuser, Waisenanstalten 2c.
Für das Aufsichts-, Wirtschafts= und Dienstpersonal.
Aufwand für das bei der Anstalt angestellte oder dauernd beschäftigte Personal an
Gehalten, Löhnen, Unterstützungen, Zugskosten.