Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

—  201  —

Am  Sahresschluß  haben  die  genannten  Zahlungsstellen  über  diesen  Fonds  ordnungsmäßig  Rechnung
zu  legen  und  diese  letztere  der  gewöhnlichen  Jahresrechnung  beizufügen.

Ein  zum  Ende  des  Rechnungsjahres  etwa  verbleidender  Bestand  des  Fonds  wird  nach  Verhältniß
der  bei  den  betheiligten  Verwaltungsstellen  aufgewendeten  Baukosten  zurückerstattet.

 

No.  30  3/3.  87.  B.  4.  Bronsart  v.  Schellendorff.
Kriegsministerium.
Algemeines.  Kriegs-Departement.  Nr.  138  Berlin  den  18.  Juni  1887.

Uebersichtskarte  der  Verwaltungsbezirke  der  Prenßischen  Staatseisenbahnen.

Die  im  kartographischen  Büreau  des  Ministeriums  der  öffentlichen  Arbeiten  bearbeitete,  mittelst  Photoidogapdie
  u  Ferbendruck  vervielfältigte  ebercht  rarte  er  Verwaltungsbezirke  der  Perufil  en  Staatseisenbahnen
  (2  Blatt)“  kann  durch  den  Buchhandel  käuflich  bezogen  werden  und  zwar  ist  der  Simon  Schropp'schen
Hof-Landkarten-Handlung  hierselbst  der  Kommissions-Verlag  übertragen  worden.  «

Im  uterese  möglichster  Verbreitung  ist  der  Preis  für  das  Exemplar  auf  nur  2  A.  SO  Pf.

en  worden.

No.  412/6.  87.  A.  1.  v.  Hänisch.

 

Nr.  139.
NnNachtrag

d  ichniß  der  hö  2  1  l  Ausstell  i  über  die  wissen-W
  o  ee  rre  riuct  Kriaiire  Menn  dn  enr.  ler,  Pedie  wife

Bekanntmachung.
Die  der  Amthor'schen  höheren  Handelsschule  (Handels-Akademie)  von  Karl  August  Kippenberg  zu
Gera  provisorisch  ertheilte  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigun
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  (Verzeichniß  vom  29.  April  d.  IJ.,  Central-Blatt  S.  134,  IX.)  i
in  Folge  des  am  1.  d.  M.  eingetretenen  Ablebens  des  Dirigenten  Kippenberg  erloschen.
Berlin,  den  15.  Juni  1887.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Eck.

 

Kriegsministerium.  #
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Berlin  den  22.  Juni  1887.
Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hierdurch  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.
No.  538/6.  87.  A.  1.  v.  Hänisch.
Kriegsministerium.  #  #
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Berlin  den  22.  Juni  1887.

Nr.  140.
Ansgabe  einer  Vorschrift.

Die  Anleitun  zu  den  Instandsetzungen  an  den  Schußwaffen  M/71  wird  den  Kommando=  wie  den  Militär-Verwaltungsbehörden
  unter  Umschlag  und  mit  dem  Vertheilungsplan  zugesandt  werden.
Diese  Anleitung  ist  im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  und  Sohn,
Berlin  8W.,  Kochstraße  Nr.  68—70,  erschienen  und  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  90  Pf.  für  ein
geheftetes,  von  1  X  10  Pf.  für  ein  gebundenes  Exemplar  eu  beziehen.
"  Der  Entwurf  der  Reparatur-Instruktion  für  die  Schußwaffen  M/71  tritt  außer  Geltung.
No.  400/5.  87.  A.  2.  v.  Hänisch.