Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

558 XXIX. 
vom Amtsgerichtsbezirk Wertheim 
den Grundbuchbezirk Freudenberg 
ist das Grundbuch mit dem 1. Januar 1906 als angelegt anzusehen. 
Karlsruhe, den 16. Dezember 1905. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
In Vertretung: 
Hübsch. Dr. Jolly. 
Bekanntmachung. 
(Vom 18. Dezember 1905.) 
Die Leitung und Beaufsichtigung des gewerblichen Unterrichtswesens betreffend. 
Unter Bezug auf § 15 der landesherrlichen Verordnung vom 28. April d. J., die 
Förderung des Gewerbes und das gewerbliche Unterrichtswesen betreffend (Gesetzes= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 299), bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß die Abteilung II des 
Landesgewerbeamts, der die auf die Leitung und Beaufsichtigung des gewerblichen, technischen 
und kaufmännischen Unterrichtswesens bezüglichen Angelegenheiten zugewiesen sind, zufolge 
Vereinbarung der unterzeichneten Ministerien am 1. Jannar k. J. in Tätigkeit tritt und von 
diesem Zeitpunkt an die ihr nach § 12 der genannten Verordnung übertragenen Obliegenheiten 
wahrnehmen wird. 
Karlsruhe, den 18. Dezember 1905. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, Großherzogliches Ministerium des Innern. 
des Kultus und Unterrichts. Schenkel. 
von Dusch. 
Dr. Umhauer. Dr. Herrmann. 
Bekanntmachung. 
(Vom 21. Dezember 1905.) 
Die Prüfung der Tierärzte betreffend. 
Nachstehend bringen wir die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. Dezember 
d. J., betreffend Abänderung der Vorschriften über die Prüfung der Tierärzte (Zentralblatt 
für das Deutsche Reich Nr. 52 Seite 385), zur allgemeinen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 21. Dezember 1905. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
J. A.: 
Braun. 
Dr. Imhoff.
	        
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