Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

Nr. XIV. 113 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 23. Mai 1906. 
Inhalt. 
Landesherrliche Verordnung: die Ordnung des Bezirks- und örklichen Dienstes der Staatseisenbahnen und der 
Bodenseedampfsschiffahrt betreffend. 
Verordnungen: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen 
Angelrgenheiten: die Zuständigkeiten der Bezirk-= und örtlichen Dienststellen der Staatseisenbahnverwaliung betreffend: 
des Ministeriums des Innern: die Nusführung des Reichsgesetzes, betreffend die Wetten bei öffenilich veranstalteten 
Pferderennen, vom 4. Juli 1905. 
  
  
  
Landesherrliche Verordnung. 
(Vom 11. Mai 1906.) 
Die Ordnung des Vezirks= und örtlichen Dienstes der Staatseisenbahnen und der Bodensee- 
dampfschiffahrt betreffend. 
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, 
Herzog von Zähringen. 
Auf Antrag des Ministeriums Unseres Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten 
und nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen Wir unter Aufhebung Unserer 
Verordnungen vom 4. Oktober 1883 und vom 11. Jannar 1895, die Organisation des Bezirks- 
und Lokaldienstes der Eisenbahnbetriebsverwaltung betreffend, wie folgt: 
81. 
Für die Wahrnehmung und Überwachung des äußeren Dienstes der Staatseisenbahnen 
sind unter Leitung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen nachstehende Bezirksstellen 
bestimmt: 
die Betriebsinspektionen für den Betriebs= und Verkehrsdienst, 
die Bahnbauinspektionen für den bautechnischen Dienst, 
die Maschineninspektionen für den maschinentechnischen Dienst 
832. 
Aufgabe der Betriebsinspektionen ist die Wahrnehmung und Überwachung des gesamten 
Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs= und Kassendienstes, des nichttechnischen Teils des Tele- 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1906. 50
	        
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