Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXXVI. 
Bekanntmachung. 
(Vom 8. September 1906.) 
Die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande betreffend. 
360 
Gemäß § 7 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik des Waren- 
verkehrs mit dem Auslande (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906 Seite 137), werden 
mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen in der Anlage die Orte, 
an denen sich Anmeldestellen befinden, und die den einzelnen Anmeldestellen zugeteilten Grenz- 
strecken und Verkehrsarten bekannt gegeben. 
Karlsruhe, den 8. September 1906. 
Großherzogliche Zolldirektion. 
  
  
Seubert. 
Verzeichnis Anlage. 
der 
badischen Anmeldestellen und der ihnen zugewiesenen Grenzstrecken und Verkehrsarten. 
EsN—mNim Aumeldestelle. Grenzstrecke und Verkehrsart. 
Hauptzollamt Für den Eisenbahnverkehr. 
Basel 
Lörrach 
  
Nebenzollamt 1 Schuster- 
insel 
Nebenzollamt! Leopolds- 
höhe 
Nebenzollamt II Weil 
Nebenzollamt I Stetten 
Abfertigungsstelle am 
Bahnhof Lörrach 
Nebenzollamt II Inz- 
lingen 
Nebenzollamt 11 Grenz- 
acherhorn 
Anmeldeposten Herten 
  
  
Für die Grenzstrecke von der Landesgrenze am Rhein 
bis zu dem Punkt, wo die badische Staatsbahn die 
Landesgrenze gegen die Schweiz durchschneidet. 
Von da bis zu dem bei Otterbach abzweigenden Weg 
nach Weil, diesen ausgeschlossen. 
Von da bis zu dem Punkt, wo die Landesgrenze 
von der Wiese durchschnitten wird. 
Von da bis zur Gemarkungsgrenze gegen Inzlingen. 
Für den Eisenbahnverkehr auf der Wiesentalbahn 
und für den Landverkehr über das Nebenzollamt 1 
bei Stetten, soweit dessen Abfertigung die Befugnis 
des Nebenamtes übersteigt. « 
Von der Gemarkungsgrenze gegen Stetten bis zu jener 
gegen Wyhlen. 
Von da bis zum Grenzacher Horn und längs des 
Rheinufers bis zur Rheinfähre Wyhlen — Schweizer- 
halle, diese ausgeschlossen. 
Von da bis zur Gemarkungsgrenze gegen Nollingen 
(Grenze des Hauptamtsbezirks Lörrach). 
 
	        
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