Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

380 XXXVII. 
.. . Muster 7. 
Auf Leinwandyapier. 
(Vorderseite.) 
  
Name, Stand und Wohnort 
des Eigentümers. 
Die Firma, welche das Fahrzeng 
hergestellt hat. 
Die Bestimmung des Fahrzengs. 
Die Betriebsart. 
Die Anzahl der Pferdekräfte. 
Das Eigengewicht des Fahrzeugs. 
Das Hoöchstgewicht der Ladung. 
Nur bei Lastkraftwagen.) 
  
  
(Rückseite.) 
  
Das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist hier eingegangen und unter der 
Erkennungsnummer 
eingetragen worden. 
, den ten 190 
(I. S) 
Liste . 
  
  
  
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrune
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.