Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

650 XI-VII. 
Hiermit stimmen die Einträge in der Gegenliste überein. 
Es haben hiernach die meisten Stimmen erhalten und sind somit gewählt: 
1. 
2. 
u. s. w. 
(Muß, weil mehrere gleichviel Stimmen erhielten, gemäß 8 25 Absatz 2 der Wahlordnung gelost werden, so ist das 
Nötige hier einzuschalten). 
Nachdem der Vorsitzende dieses Ergebnis verkündet hatte, versiegelte er alle Stimmzettel 
und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, und nahm sie in Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder der Wahlkommission 
gegenwärtig. 
Die Gewählten, soweit sie anwesend waren, wurden einzeln befragt, ob sie die auf sie 
gefallene Wahl annehmen, worauf sie erklären: 
N. N. (Unterschrift der Gewählten). 
N. N. 
Schließlich wurde das Protokoll verlesen, für richtig befunden und nebst der Wählerliste 
und der Gegenliste unterzeichnet, und diese beiden Listen dem Protokoll beigeheftet. 
N. N., Bürgermeister. 
N. N., Gemeinderat. 
N. N, Gemeinderat. 
N. N., Protokollführer.
	        
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