Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

652 XIVII. 
Anlage 2. 
Muster für ein 
Protokoll 
zu den Wahlen in den Gemeinderat, 
falls dieser durch den Bürgerausschuß als Wahlkörper zu wählen ist. 
(Dieses Muster ist mit entsprechender Anderung auch anwendbar zu den Bürgermeisterwahlen, wo diese durch den Bürgerausschuß 
als Wahlkörper vorzunehmen sind, und für die Wahl der Verwaltungsräte — 5 36 der Wahlordnung —). 
Geschehennz .. den tzen 19 auf dem Gemeindehause. 
Gegenwärtig: 
der Bürgermeister 
als Urkundspersonen: 
Gemeinderat 
Gemeinderaut:t:: 
und der Ratschreibbernrnrnrnrnrns ... 
Protokollführer. 
Nach der Bekanntmachung und Einladung des Gemeinderats vom . ten .Mts2. sind 
Stellen im Gemeinderat der Gemeindieieieiei durch Wahl neu zu besetzen. 
Die Einladung der Wahlberechtigten ist nach den unter Ziffer anliegenden Be- 
scheinigungen nach Vorschrift des § 26 der Gemeindewahlordnung durtg 
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al 
ordnungsmäßig bewirkt worden. 
Um . . . Uhr wurde die Wahl eröffnet. 
Auf Vortreten der einzelnen Wähler vermerkte der Protokollführer jede Stimmenabgabe 
in dem dem Protokolle angeschlossenen Verzeichnis der Bürgerauss itglieder. (Bei der Wahl 
I I 
der Verwaltungsräte ist statt „Verzeichnis der Bürgerausschußmitglieder“ zu seten: „Liste der Wahlberechtigten“.) 
Die abgegebenen Wahlzettel wurden uneröffnet in das zu diesem Zweck bereit gehaltene 
Gefäß gelegt. 
Nach Umlauf der für die Abgabe der Stimmzettel festgesetzten Zeit wurde zunächst fest- 
gestellt, ob mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hat. Da dies der Fall, wurde 
zur Eröffnung der Stimmzettel') in der Weise geschritten, daß die eine der Urkundspersonen, 
  
) Vei der Wahl der Verwaltungsräte werden die Worte: „Zunächst festgestellt, ob mehr als die Hälfte der Wahl- 
berechtigten abgestimmt hat. Da dies der Fall, wurde zur Eröffnung der Stimmzettel“ ersetzt durch die Worte: „Zzur Eröffnung 
der letzteren“.
	        
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