Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

706 L. 
  
11. Sonstige Bemerkungen: 
(Ort.) (Datum.) (Unterschrift.) (Dienststellung.) 
  
Die Richtigkeit der erstmaligen 1 
Ausfüllung obiger Standes- 
liste wird hiermit bestätigt: 
Für die Richtigkeit der Er- 
gänzung: .. .. .... 
Für die Richtigkeit der Er- 
gänzung: 
  
  
  
  
Auf der Standesliste dürfen bei einer Richtigstellung auf den neuesten Stand frühere Einträge niemals durchstrichen 
werden; vielmehr ist der neueste Stand unter den früheren einzutragen, soweit nicht besondere Spalten für den Vermerk der 
eingetretenen Veränderungen vorgesehen sind.
	        
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