Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

IV. 83 
Großh. Notariat Teilzettel 
aus der Nachlaßverhandlung 
auf Ableben de 
für 
Nr. d Miterb 
Die Kraft eines Erbscheins oder cines nachlaßgerichtlichen Zeugnisses kommt diesem Teilzettel nicht zu. 
D in wohnhafte 
ist am . 19. in gestorben. 
Aus den mit der Verhandlung vom . 19 abschließenden 
Teilungsakten wird über die darin enthaltenen Angaben und Vereinbarungen der Beteiligten 
das Nachstehende mitgeteilt. 
I. Nachlaß. 
Nach d vom 
bestand 
das Vermögen 
in solgendem: 
  
AM. M. -* % . 
Bewegliche Sachen .. «;x 
Grundstücke x 
Forderungen .- - ss s» 
  
Wertpapiere u. sonstige Vermögensrechte 
Zusammen 
Schulden 
  
Überschuf .. "Z·; 
Ersatzansprüche 
Reines Vermögen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Formular 12 
zu Rechtspolizeiordnung & 157 k.
	        
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