Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

VI. 133 
Vollmacht eines Intestaterben. 
In der Nachlaßsache des am ten 19 zu 
im Staate verstorbenen N. N. erteile ich hiermit 
dem zu Vollmacht, mich zu vertreten, 
sowie für mich und in meinem Namen meine Rechte auf den beweglichen und unbeweglichen 
Nachlaß des genannten Verstorbenen geltend zu machen und zu wahren, den mir gesetzlich 
zustehenden distributiven Anteil an dem besagten Nachlasse von dem Administrator desselben 
zu fordern, in Empfang zu nehmen und darüber zu guittieren, auch alle Handlungen vor- 
zunehmen, Urkunden zu vollziehen, Prozesse zu führen und fallen zu lassen, Verträge und 
Vergleiche abzuschließen, welche nötig sind oder ihm dienlich erscheinen mögen, um die Zwecke 
dieser Vollmacht zu erreichen. Ich erteile ihm gleichfalls Substitutions-und Revokations-= 
befugnis. 
Formular 16 
zu Rechtspolizeiordnung 8 158 v.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.