Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

  
  
  
8 I. 
(I. Seite.) 
Amtsgerichtsbezirk 
Notariat (Nachlaßgericht) 
Gemeinde 
Antrag 
auf Erteilung eines 4) Erbscheins. 
Den Nachlaß de 
betreffend. 
Geschehen zu am 19 
(am ueunzehnhundert 
Vor dem Großherzoglichen Notariat als Nachlaßgericht. 
Gegenwärtig der Großherzogliche Notar in 
Es anwesend: 
und beantrag die Erteilung eines Zeugnisses über Erbrecht am Nachlasse 
— 
———.- 
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. 
de Verstorbenen. 
Durch Vernehmung de Erschienenen habe ich über die persönlichen und Familienverhält- 
nisse de. Erblasser, über die Berechtigung zur Erbfolge, sowie über den Nachlaß das 
Folgendes) ermittelt. 
A. Der Erblasser. 
Name (Vor= und Zuname, bei Frauen auch der Name 
des Ehemannes, sowie der Mädchenname): 
Beruf (bei Frauen auch der Beruf des Ehemannes): 
Ort und Zeit der Geburt s): 
5 
. 
5. 
Ort und Zeit des Todes: 
Wohnsitz zur Zeit des Todes: 
Staatsangehörigkeit: 
. a. War Erblasser verheiratet? Wie viel mal? 
u Mit wem? Wann und wo wurde die Ehe geschlossen? 
Ist der andere Ehegatte noch am Leben? 
Wo hält er sich auf? 
Wann und wo ist der andere Ehegatte oder sind die an- 
deren Ehegatten gestorben? 
1) Im Falle des § 2357 B.G.B. ist vor dem Wort „Erbscheins“ das Wort „gemeinschaftlichen“ einzusetzen. 
7) Umfangreichere Darlegungen, für welche der in der Impresse vorgesehene Raum nicht ausreicht, sind in eine Anlage 
niederzulegen. 
Auf die Anlage ist in der Impresse zu verweisen. Die Anlage ist gleich der Haupturkunde den Beleiligten 
vorzulesen und diese Vorlesung ist in der Haupturkunde zu erwähnen. 
) Bei vor 1870 Geborenen ist auch die Religion beizufügen. 
Formular 10 
zu Rechlspolizeiordnung § 156.
	        
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